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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Archiv)

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau | 27.09.2022 – 03.10.2022

Neue Hinzuverdienstregelungen ab 2023

Zum 1. Januar 2023 sollen die Hinzuverdienstregelungen grundlegend geändert werden.
Dies hat die Bundesregierung per Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Bezieherinnen und Bezieher von vorzeitigen Altersrenten dürfen demnach ab 1. Januar 2023
unbegrenzt dazu verdienen.
Für Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert
werden:
Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ab 2023 bis zu 1.447,60 Euro
monatlich dazu verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze zukünftig auf
monatlich 2.895,20 Euro angehoben werden.