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Aus dem Gemeinderat | 24.09.2024 – 08.10.2024
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse der Sitzung am 16.07.2024 zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplanverfahren „Dämmle – 2. Änderung“ – Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Bei der Verwaltung wurde die Einrichtung einer Physiotherapiepraxis Im Dämmle in Zaberfeld beantragt, was aber ohne eine Bebauungsplanänderung nicht möglich ist. Physiotherapeuten gehören zu den freien heilkundlichen Berufen. Die Berufsausübung freiberuflich Tätiger in einem Baugebiet nach den §§ 2 bis 4 Baunutzungsverordnung ist in Räumen zulässig. Wichtig ist dabei, dass die Berufsausübung in einzelnen Räumen stattfindet und keinesfalls das gesamte Gebäude beanspruchen darf. Die Berufsausübung in einzelnen Räumen kann auf Grund der Größe in dem Gebäude der Antragstellerin nicht umgesetzt werden, so dass eine Bebauungsplanänderung unumgänglich ist. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Sicherung der medizinischen Versorgung in Zaberfeld dient, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Ferner kann das vereinfachte Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt das Gebäude wieder umgenutzt werden, tritt der alte Bebauungsplan „Dämmle - 1. Änderung“ wieder in Kraft Der Gemeinderat hat am 17. September den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dämmle – 2. Änderung“ gefasst und die Verwaltung mit der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung und der Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Bebauungsplanverfahren „Ob dem Höppler“ in Leonbronn – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zur Kenntnis genommen und den vorgeschlagenen Behandlungsvorschlägen zugestimmt, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt sowie den Bebauungsplan „Ob dem Höppler“ als Satzung beschlossen. Bereits 2019 hat der Gemeinderat im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Ob dem Höppler“ im Ortsteil Leonbronn auf den Weg gebracht und Ende 2022 erstmals den Satzungsbeschluss gefasst. Das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juli 2023 hat den Bebauungsplan allerdings wieder gekippt, da aufgrund einer Klage des BUND Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches mangels fehlender Umweltprüfung rechtswidrig sind und gegen europäisches Recht verstoßen. Durch ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB soll der Bebauungsplan „Ob dem Höppler“ jetzt rückwirkend in Kraft gesetzt werden – dies hat der Gemeinderat am 14.05.2024 mit dem Beschluss einer nochmaligen Auslegung sowie einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bekräftigt. Zwei Stellungnahmen des Landratsamt Heilbronn, die während der Auslegungsfrist vom 10.06.2024 bis 10.07.2024 eingegangen sind, hat der Gemeinderat mit seiner Zustimmung im Bebauungsplan berücksichtigt. Zum einen hat das Landratsamt Heilbronn darauf hingewiesen, dass bei mageren Flachland-Mähwiesen der Kategorie B ein Biotopwert von 27 ÖP im Bestand anzunehmen ist. Gemäß der Biotopbewertung der LUBW ist die magere Flachland-Mähwiese im Arteninventar und in der Habitatstruktur eingeschränkt. Dies rechtfertigt eine Abwertung auf 25 ÖP/ m². In der Bilanzierung vom Ingenieurbüro Wagner wurde in der Berechnung ein Biotopwert von 23 ÖP/ m² zu Grunde gelegt. Die untere Naturschutzbehörde hat dieser Bewertung nicht zugestimmt, daher wurde diese korrigiert. Es ergibt sich hieraus ein minimal höheres Kompensationsdefizit und es müssen daher 90 Ökopunkte der Ökokontomaßnahme mehr zugeordnet werden, als bisher vorgesehen. Zum anderen hat das Landratsamt zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen genannt, die umzusetzen und einzuhalten sind. Die vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutz der Zauneidechsen wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Die Verwaltung hat nach dem Satzungsbeschluss durch das Gremium den Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften dem Landratsamt Heilbronn bereits zur Genehmigung vorgelegt. Dies ist erforderlich, da der Bebauungsplan „Ob dem Höppler“ nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Anschließend tritt der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde in Kraft.
Sanierung Grundschule Zaberfeld – Vergabe der Maler- und Innenputzarbeiten
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.05.2024 die Malerarbeiten an die Fa. Sico aus Waiblingen vergeben. Am 16.05.2024 wurden die Auftragsschreiben an die Firma versandt. Dies erfolgte innerhalb der nach VOB vorgegebenen Zuschlagsfrist. Am 02.07.2024 ging ein Absageschreiben der Firma Sico bei der Gemeinde Zaberfeld ein. Die Absage wird mit einer zu hohen Auslastung im Jahr 2025 begründet. Die nach der Submission zweitplatzierte Firma Kappler aus Nordheim erklärte sich bereit, die Maler- und Innenputzarbeiten auszuführen. Gleichzeitig wurde jedoch mitgeteilt, dass aufgrund der gestiegenen Materialkosten eine Nachkalkulation erforderlich sei. Die Nachkalkulation ergab eine Preissteigerung von 17,5%. Das Angebot ist weiterhin günstiger als das des Drittplatzierten und liegt unter der Kostenschätzung des Architekten von 49.100,00 €. Unter dem Vorbehalt der Kündigung des Vertrags mit der Fa. Sico hat der Gemeinderat beschlossen, die Maler- und Innenputzarbeiten an die Firma Wolfgang Kappler aus Nordheim mit der Vergabesumme von 39.092,98 € zu vergeben. Ferner ist die Verwaltung aktuell mit einem Juristen in der Abstimmung, ob Schadensersatz gegenüber der Firma Sico für die Mehrkosten geltend gemacht werden kann.
Verkauf eines kommunalen Bauplatzes im Baugebiet „Gottesacker III“ in Zaberfeld und Sachstand Baugebiet „Gartenäcker“ in Michelbach
Die Verwaltung hatte sich bei der weiteren Ausschreibung von Bauplätzen mehr erhofft, zumal die Verwaltung die Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen im Investitionshaushalt 2024 eingeplant hat - lediglich ein Bauplatz im Baugebiet „Gottesacker III“ hat der Gemeinderat zum Quadratmeterpreis von 310 Euro und einer Bauverpflichtung von drei Jahren an die Bewerber vergeben können. Für die anderen 12 Baugrundstücke im Baugebiet „Gottesacker III“ ebenso wie die vier Grundstücke im Ortsteil Michelbach - zwei Bauplätze im Baugebiet „Gartenäcker“ und zwei Baugrundstücke an der Kleingartacher Straße angrenzend an das Baugebiet „Gartenäcker“ – sind keine Bewerbungen eingegangen. Ende 2024 wird die Verwaltung eine weitere Ausschreibung von Baugrundstücken starten und hofft auf mehr Bauplatzinteressenten.
Urnenstelen für den Zaberfelder Friedhof
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Urnengräbern und dem häufigen Wunsch von Angehörigen, möglichst wenig Grabpflege betreiben zu müssen, ist vorgesehen zukünftig auf allen vier Friedhöfen das Angebot der Bestattungen in Baumgräbern und in Urnenstelen zu schaffen. Im Oktober 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, dass Baumgräber auf allen Friedhöfen angelegt werden und auf dem Zaberfelder Friedhof mit den Urnenstelen begonnen wird. Primäres Ziel ist es, dass zukünftig weitere Formen der Urnenbestattungen in jedem Ortsteil möglich sein wird. Es wurden verschiedene Angebote für die Urnenstele auf dem Zaberfelder Friedhof eingeholt und dem Gemeinderat anhand einer Visualisierung vorgestellt. Auf Anregung aus dem Gremium wird die Verwaltung nochmals weitere Angebote in anderen Steinarten und Farben einholen und dem Gemeinderat zur Beratung vorlegen.
Baugesuche
· Nutzungsänderung der Lagerräume in Wohnungen in Zaberfeld, Hauptstraße 4, Flst. 85/1
Der Gemeinderat hat sowohl das gemeindliche als auch sanierungsrechtliche Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag erteilt.
· Neubau einer Lagerhalle in Zaberfeld, Felix-Wankel-Straße 17, Flst. 512/1
Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.
· Nutzungsänderung einer Scheune in eine Wohnung in Leonbronn, Sternenfelser Straße 8, Flst. 80/1
Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.
· Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Zaberfeld, Zanderweg 6, Flst. 4839
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zu dem Bauantrag nicht erteilt.
· Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Zaberfeld, Zanderweg 8, Flst. 4838
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zu dem Bauantrag nicht erteilt.
· Errichtung eines Satteldaches auf einer bestehenden Garage in Zaberfeld, Schloßberg 5, Flst. 3189/5
Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.
· Errichtung einer DHL-Packstation in Zaberfeld, Leonbronner Straße 40, Flst. 2205
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen erteilt.
· Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung im Untergeschoss zur Ferienwohnung in Zaberfeld, Trollingerstraße 10, Flst. 4319
Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.
· Verlängerung der Befristung der Flüchtlingsunterkunft in Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 10, Flst. 850/1
Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen erteilt.
· Errichtung einer Terrassenüberdachung in Michelbach, Bäumlesäckerstraße 4, Flst. 1916/1
Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Gemeinde die Sanierung der Inschrift an der Leonbronner Friedhofsmauer auf Anregung des Heimatverein Leonbronn in Auftrag gegeben hat.