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Aus dem Gemeindeverwaltungsverband | 09.06.2026

Feststellung und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu für das Jahr 2018

Der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts Anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Zabergäu darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht für 2018 aus:

1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. der Bilanz,

und ist um einen Anhang und einen Rechenschaftsbericht zu erweitern.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Zabergäu hat gemäß § 95b der Gemeindeordnung in seiner Sitzung am 13. Mai 2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 festgestellt und mit den nachfolgenden Werten beschlossen.

Feststellung Jahresabschluss 2018:

Der Jahresabschluss inklusive des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2018 des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Zabergäu liegen von Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Mittwoch, 24. Juni 2026 im Rathaus der Stadt Güglingen, Zimmer 106, Marktstraße 19-21, 74363 Güglingen zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.

Güglingen, den 08.06.2026

gez.

Michael Tauch

Verbandsvorsitzender

Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu

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