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Sanierung Ortsdurchfahrt Ochsenburg

Die Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt Ochsenburg haben am 28. August 2023 begonnen. Bis zum Sanierungsabschluss (ca. ein Jahr) ist die Ortsdurchfahrt für den Überlandverkehr vollgesperrt. Eine Umleitung für den Überlandverkehr ist über die gesamte Baumaßnahme eingerichtet. Diese verläuft zwischen Leonbronn-Sternenfels-Sulzfeld und Mühlbach in beiden Richtungen.

Alle Informationen auf einen Blick!

Bodenrichtwert

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre durch den gemeinsamen Gutachterausschuss neu ausgewertet und beschlossen.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf unbebautes, baureifes, erschließungsbeitragsfreies Bauland.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom typischen Richtwertgrundstück hinsichtlich des Grundstückszustandes wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit usw. bewirken in der Regel auch entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt die Stadtverwaltung Eppingen.

Kontaktdaten:

Tel.: 07262/920-1213, Fax: 07262/920-8-1213, E-Mail: m.hecker@eppingen.de

Die aktuellen Bodenrichtwerte können auch auf nachfolgender Seite eingesehen werden:
BORIS-BW Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg


Im Zaberfelder Rathaus steht Ihnen für Fragen zum Gutachterausschuss auch gerne Frau Siedler zur Verfügung.

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie → hier!

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Durch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen haben die Aufgaben und Pflichten der kommunalen Gutachterausschüsse zuletzt stark zugenommen. Insbesondere werden durch die Grundsteuerreform aber auch Novellierungen im Baugesetzbuch, Erbschaftssteuerreformgesetz von den Gutachterausschüssen rechtssichere Gutachten gefordert. Dies ist seitens einer Kommune unserer Größenordnung in alleiniger Zuständigkeit nicht mehr zu gewährleisten.

Im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses erfüllt die Stadtverwaltung Eppingen Aufgaben für die Gutachterausschüsse der Kommunen Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt, Massenbachhausen, Leingarten, Brackenheim, Nordheim, Cleebronn, Güglingen, Schwaigern, Pfaffenhofen und Zaberfeld.

Wir weisen darauf hin, dass künftig jeder Verkäufer/Käufer eines Grundstücks in unserer Gesamtgemeinde einen Fragebogen zum Vertragsobjekt von der Stadt Eppingen erhält. Dies ist notwendig, da die Notarverträge in der Regel nicht alle für die Auswertung erforderlichen Daten enthalten.