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Ortsrecht

Die zahlreichen Gesetze und Vorschriften, die für das gesamte Bundesgebiet gelten, werden durch Vorschriften des Landes Baden-Württemberg regional ergänzt. Diese Vorschriften finden Sie auf der Internetseite Landesrecht BW.

Zusätzlich kann der Gemeinderat Satzungen erlassen, die nur für das Gemeindegebiet gelten.
Neue Satzungen und Satzungsänderungen werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Die derzeit gültige Ortsrechtssammlung haben wir hier für Sie zugänglich gemacht.

Bauwesen

Informationen über Bebauungspläne erhalten Sie direkt auf dem Bauamt.

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Wirtschaftsführung einer Gemeinde.
Er enthält die im jeweiligen Jahr vom Gemeinderat gewünschten Vorhaben, bspw. in den Bereichen Schulen, Kindergärten oder Straßen. Der Haushaltsplan wird durch den Gemeinderat jährlich über die sogenannte Haushaltssatzung verabschiedet. Diese Satzung inkl. Haushalt tritt nach Vorlage/Genehmigung beim Landratsamt sowie einer 7-tägigen öffentlichen Auslegung in Kraft.

Aktueller Haushaltsplan