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Landratsamt Heilbronn (Archiv)

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Landratsamt Heilbronn | 06.12.2022 – 31.12.2022

Bevölkerungsschutz: Notfalltreffpunkte als erste Anlaufstelle für die Bevölkerung

Das Landratsamt Heilbronn hat gemeinsam mit fünf Landkreiskommunen ein Rahmenkonzept für Notfalltreffpunkte als Anlaufstellen für die Bevölkerung des Landkreises Heilbronn erarbeitet.

Notfalltreffpunkte dienen Bürgerinnen und Bürgern in akuten Krisensituationen als zentraler Sammelpunkt, an dem Informationen zur Lage erhältlich sind und die bürgerschaftliche Selbst- und Nachbarschaftshilfe koordiniert wird. Je nach Situation können über die Notfalltreffpunkte nötigenfalls auch Hilfsgüter ausgegeben werden; beispielsweise Jodtabletten bei kerntechnischen Unfällen.

In jeder Kommune soll mindestens ein Notfalltreffpunkt eingerichtet werden, je nach den örtlichen Verhältnissen auch mehrere. Notfalltreffpunkte sollen Bürgerinnen und Bürgern örtlich bekannt sein, daher werden die Treffpunkte in der Regel in oder bei markanten öffentlichen Gebäuden, beispielsweise Schulen, Sporthallen oder Stadthallen, eingerichtet.

Das Rahmenkonzept des Landkreises, das im September um ein Konzept des Landes Baden-Württemberg ergänzt wurde, dient den Städten und Gemeinden als Grundlage für die Planung und Umsetzung der Notfalltreffpunkte vor Ort.

Die in der jeweiligen Stadt und Gemeinde vor Ort eingerichteten Standorte der Notfalltreffpunkte werden nach Abschluss der Planungs- und Umsetzungsphase durch die Kommunen veröffentlicht.