Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

> Bevölkerungsschutz: Notfalltreffpunkte als erste Anlaufstelle für die Bevölkerung

 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen der 24. und 31. Dezember sowie die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Landratsamt Heilbronn (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Landratsamt Heilbronn | 06.12.2022 – 31.12.2022

Bevölkerungsschutz: Notfalltreffpunkte als erste Anlaufstelle für die Bevölkerung

Das Landratsamt Heilbronn hat gemeinsam mit fünf Landkreiskommunen ein Rahmenkonzept für Notfalltreffpunkte als Anlaufstellen für die Bevölkerung des Landkreises Heilbronn erarbeitet.

Notfalltreffpunkte dienen Bürgerinnen und Bürgern in akuten Krisensituationen als zentraler Sammelpunkt, an dem Informationen zur Lage erhältlich sind und die bürgerschaftliche Selbst- und Nachbarschaftshilfe koordiniert wird. Je nach Situation können über die Notfalltreffpunkte nötigenfalls auch Hilfsgüter ausgegeben werden; beispielsweise Jodtabletten bei kerntechnischen Unfällen.

In jeder Kommune soll mindestens ein Notfalltreffpunkt eingerichtet werden, je nach den örtlichen Verhältnissen auch mehrere. Notfalltreffpunkte sollen Bürgerinnen und Bürgern örtlich bekannt sein, daher werden die Treffpunkte in der Regel in oder bei markanten öffentlichen Gebäuden, beispielsweise Schulen, Sporthallen oder Stadthallen, eingerichtet.

Das Rahmenkonzept des Landkreises, das im September um ein Konzept des Landes Baden-Württemberg ergänzt wurde, dient den Städten und Gemeinden als Grundlage für die Planung und Umsetzung der Notfalltreffpunkte vor Ort.

Die in der jeweiligen Stadt und Gemeinde vor Ort eingerichteten Standorte der Notfalltreffpunkte werden nach Abschluss der Planungs- und Umsetzungsphase durch die Kommunen veröffentlicht.

Artikel-Code: