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Bauen, Renovieren und Sanieren

Ein Eigenheim zum Wohlfühlen in einer naturnahen und familienfreundlichen Umgebung - Ein Traum der Wirklichkeit werden kann.

Sie möchten sich in Zaberfeld Ihre eigenen vier Wände ganz nach Ihren Vorstellungen bauen? Sie beabsichtigen Ihr Haus zu renovieren oder zu sanieren?
Sicherlich haben Sie viele gute Ideen um Ihre Pläne umzusetzen. Doch bis zur Fertigstellung ist es unter Umständen ein weiter Weg.

Wir möchten Sie bei diesem Prozess unterstützen und helfen Ihnen bei allen Angelegenheiten zum Baurecht.
Von der Bauplatzsuche bis zur Genehmigung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Ihre Ansprechpartnerin im Zaberfelder Rathaus: Frau Siedler

Bauen und Umbauen

Bei Bauvorhaben sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Diese ergeben sich unter anderem aus den Bauvorschriften des Bundes und des Landes sowie den Bebauungsplänen der Gemeinde. Die häufigsten Bauvorhaben betreffen das Errichten, die Veränderung und den Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen (Gauben, Aufstockungen, Nutzungsänderung einzelner Räume), Anbauten, Gartenhäuschen und Geräteschuppen, Garagen, Carports und Stellplätzen, Balkonen, Terrassen und Terrassenüberdachungen, Stützmauern und Lagerplätzen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Bauvorhaben einer Genehmigung bedürfen. In besonderen Fällen können Bauvorhaben auch ohne Genehmigung durchgeführt werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die rechtlichen Aspekte Ihres Bauvorhabens und beraten Sie zu allen Schritten des Genehmigungsverfahrens.

Bauantrag

Baugesuche sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für alle Bauvorhaben eignet sich das Baugenehmigungsverfahren. Unter Umständen kommen aber auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren oder das Kenntnisgabeverfahren in Betracht.

In der Rubrik Bürgerservice und Formulare haben wir weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren für Sie zusammengestellt.

Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für den Landkreis Heilbronn und steht Ihnen für Rat und Tat
rund um das Thema Bauen gerne zur Verfügung.

Auf der Webseite des Landratsamtes finden Sie hilfreiche Informationen

Webseite LRA HN

Baurechtsbehörde

Das Landratsamt ist die zuständige Baurechtsbehörde für Zaberfeld. Im Bereich Bauen, Umwelt und Planen werden die baurechtlichen Entscheidungen getroffen und Baugenehmigungen ausgestellt. Baugesuche sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen und werden von uns an das Landratsamt weitergeleitet.

Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für den Landkreis Heilbronn und steht Ihnen für Rat und Tat
rund um das Thema Bauen gerne zur Verfügung.

Auf der Webseite des Landratsamtes finden Sie hilfreiche Informationen

Webseite LRA HN

ELR (Entwicklungsprogramm ländlicher Raum)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen angeboten werden. Anträge sind über die Gemeindeverwaltung zu stellen.
Weitere Informationen entnehmen Sie nachfolgenden Links:

© Gemeinde Zaberfeld - Ortskern Zaberfeld

Sanierungsgebiet Zaberfeld Ortskern II

Der Strukturwandel hat seine Spuren auch in der Gemeinde Zaberfeld hinterlassen. Die damit verbundenen Probleme konzentrieren sich in den ländlichen Gemeinden vor allem in den Ortskernen oder werden dort besonders sichtbar. In vielen Bereichen des Ortskerns fehlt es an Funktionalität und Attraktivität. Defizite ergeben sich unter anderem durch fehlende räumliche und gestalterische Ausformulierung zentraler Flächen in den Ortskernen, weshalb die eigentliche Ortsmitte bisher räumlich wenig wahrnehmbar ist. 

Die Stadtentwicklung und die städtebauliche Erneuerung sind für Zaberfeld von großer Bedeutung und stellen eine wichtige Zukunftsaufgabe dar, weshalb wir uns seit langer Zeit intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Die STEG wurde zuletzt mit der Erarbeitung der Grundlagen für die Antragstellung in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) beauftragt.

April 2023: Aufnahme in das Landessanierungsprogramm
Hohe Förderungssumme für Zaberfeld - Die Gemeinde erhält 900.000 Euro aus dem Fördertopf


Im Rahmen der Städtebauförderung fließen insgesamt 900.000 Euro des Landes in das damit bewilligte Sanierungsgebiet Zaberfeld Ortskern II. Gefördert werden in diesem Jahr insgesamt 281 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 263 Städten und Gemeinden im Land, darunter 58 neue Maßnahmen sowie 223 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.

Zaberfeld profitiert von dieser Förderung und nutzt diese für eine Neumaßnahme zur Stärkung der Ortsmitte als Wohnstandort, Reaktivierung von minder- bzw. fehlgenutzter Flächen, Nachverdichtung vorhandener Baulücken, sowie Gestaltung öffentlicher Raum im Bereich Ortskern II in Zaberfeld.

Die Bereitstellung der Mittel bedeutet für die jeweiligen Kommunen eine große Unterstützung. Sie ist gleichzeitig auch ein wichtiger Beitrag für die zukunftsfeste Gestaltung lebenswerter Ortskerne. Bezahlbaren Wohnraum schaffen und die Sanierung der Ortskerne ist ein wichtiges und tragendes Thema vor Ort. Umso mehr freut sich die Gemeinde auf diese und weitere kommenden finanziellen Unterstützungen durch das Land.

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger erklärt: „Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Strukturförderprogramm für die Städte und Gemeinden. Die Programmentscheidung mit fast 239 Millionen Euro zeigt, dass die Klimafolgenanpassung, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie die Belebung von Ortsmitten und Innenstädten zentrale Handlungsschwerpunkte in den Kommunen darstellen. Die Mittel der Städtebauförderung sind dafür eine wertvolle Unterstützung für die Städte und Gemeinden, diese Aufgaben dauerhaft zukunftsorientiert wahrzunehmen und die städtebauliche Entwicklung vor Ort zu sichern. Es ist auch hilfreich, dass das Land die Ausfallbürgschaft beim Investitionspakt Sportstätten übernimmt, um die wichtige Infrastruktur voranzubringen.“

Die aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen finden Sie hier: https://bit.ly/3oqXmZ6

Weitere allgemeine Informationen unter www.stadterneuerung-bw.de.