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Wasserrohrbruch im Ortsteil Leonbronn – Versorgung unterbrochen

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs muss im Ortsteil Leonbronn im Wohngebiet „Hühnerpfad/Steingrube“ die Wasserversorgung ab sofort unterbrochen werden. Die Reparaturarbeiten sind bereits im Gange und dauern voraussichtlich bis ca. 14 Uhr an.

Die Firma WuK bemüht sich, die Versorgung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Betriebsausflug am 24. Juli 2025 – Einrichtungen geschlossen

Am Donnerstag, 24. Juli 2025 bleibt das Rathaus Zaberfeld aufgrund des jährlichen Betriebsausflugs geschlossen. Auch der Bauhof, die Grundschulbetreuung sowie die Einrichtungen Kindergarten Ochsenburg, Naturkindergarten Zaberfeld und Kindertagesstätte am Hutzberg sind an diesem Tag nicht geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass wir an diesem Tag weder telefonisch noch persönlich erreichbar sind. Ab Freitag, 25. Juli 2025, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden standesamtlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Stadtverwaltung Güglingen:
📞 07135 / 108-31

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie die Firma WUK rund um die Uhr unter:
📞 07046 / 9626-13 (automatische Rufumleitung ist eingerichtet)

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot/eine Webseite, betrachtet auf die inhaltlichen (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit) als auch unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem), gerade für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar, bedienbar und verständlich ist.

Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen. Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an:

Gemeindeverwaltung Zaberfeld
Stephanie Stuber
Schloßberg 5
74374 Zaberfeld
Tel.: 07046/9626-31
E-Mail: gemeinde@zaberfeld.de