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> Grundsteuerreform: Wichtige Meldung Ihrer Gemeindeverwaltung

Aus dem Rathaus (Archiv)

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Aus dem Rathaus | 31.01.2023 – 31.03.2023

Grundsteuerreform: Wichtige Meldung Ihrer Gemeindeverwaltung

Das Thema Grundsteuerreform beschäftigt nicht nur unsere Bürger*innen, sie bündelt auch bei der Gemeindeverwaltung derzeit viele Kräfte. Wir versuchen Sie bei diesem Thema gerne zu unterstützen, weißen aber an dieser Stelle daraufhin, dass in erster Linie das Finanzamt Heilbronn für die Grundsteuerreform zuständig und erster Ansprechpartner ist.

Kontaktdaten Finanzamt Heilbronn:

Ansprechperson für Grundsteuerreform
Tel.: 07131/7475-3704, 07131/7475-3703 oder 07131/7475-3701.

Für allgemeine Fragen betreffend Ihrer Steuererklärung bitten wir Sie sich an das Finanzamt Heilbronn zu wenden. Aufgrund der Vielzahl an Fragen beim Finanzamt, kann es zu langen telefonischen Wartezeiten kommen.

Ansprechpartnerin im Zaberfelder Rathaus zur Grundsteuer:
Andrea Diefenbacher, Tel. 07046/9626-23, E-Mail: andrea.diefenbacher@zaberfeld.de

Formulare für die Grundsteuererklärung in Papierform:

Für all diejenigen, die ihre Erklärung nicht auf den digitalen Weg durchführen können, kann beim Finanzamt Heilbronn die entsprechenden Formulare in Papierform angefordert werden. Die Gemeindeverwaltung Zaberfeld hat leider keine solche Formulare vom Finanzamt erhalten und im Rathaus somit vorliegen.

Auskünfte aus dem elektronischen Grundbuch

Sofern Sie Einsicht oder Auskünfte aus dem elektronischen Grundbuch benötigen (z.B. Grundstücksgröße, Flurstücksnummer, Grundbuchblattnummer oder Gewannbezeichnung), wenden Sie sich bitte im Rathaus an Frau Stuber, Tel. 07046/9626-31 oder E-Mail: stephanie.stuber@zaberfeld.de. Sollten Sie nicht Eigentümer des Grundstückes/der Grundstücke sein, ist eine Vollmacht des Eigentümers für die Einsicht/Auskunft zwingend erforderlich. Diese muss bei der Antragstellung vorgelegt/übersendet werden. Bitte beachten Sie, dass pro einfachen Grundbuchauszug eine Gebühr von je 10 € fällig ist. Oftmals sind Grundstücke in mehreren Grundbüchern gefasst, weshalb leider auch mehrere Auszüge erforderlich sind.

Landwirtschaftliche Flächen in Leonbronn und Ochsenburg (Flurbereinigung):

Das Flurbereinigungsverfahren ist bereits seit Januar 2020 rechtskräftig. Allerdings wurden bislang vom Grundbuchamt Heilbronn die betroffenen Grundbücher noch nicht aktualisiert und geändert. Dies hat leider zur Folge, dass wir als Gemeinde lediglich auf den Altbestand der betroffenen Grundbücher zugreifen können.

Nach Rücksprache mit dem Flurneuordnungsamt ist bis zur Umschreibung Ihres Grundbuchs, der Flurbereinigungsnachweis (Neuer Bestand) gültig und gleichzustellen mit einem Grundbuchauszug. Die Unterlagen über den Neubestand Ihrer Grundstücke haben Sie während des Flurbereinigungsverfahrens erhalten. Mit diesen Unterlagen können Sie somit Ihre Grundsteuererklärung erledigen.

Sofern Sie diese Unterlagen nicht mehr besitzen, wenden Sie sich bitte direkt an das Flurneuordnungsamt im Landratsamt Heilbronn:
Tel.: 07131 994-7021

Auskünfte zum Bodenrichtwert:

Erhalten Sie kostenfrei unter www.gutachterausschuesse-bw.de (Portal BORIS – BW; Grundsteuer). Gerne erteilt Ihnen auch der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen gegen eine Gebühr schriftliche Bodenrichtwertauskünfte.

Kontaktdaten Gutachterausschuss Eppingen:
Tel.: 07262/920-1254 oder E-Mail: grundsteuerreform@eppingen.de

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auch auf der Gemeindehomepage: www.zaberfeld.de/website/de/gemeinde-und-buerger/verwaltung-und-bauhof/buergerservice-und-formulare/rechnungsamt oder scannen Sie ganz einfach den QR-Code ein.