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Aus dem Rathaus (Archiv)

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Aus dem Rathaus | 28.11.2023 – 07.01.2024

Änderungen bei Ausweisdokumenten für Kinder bis 12 Jahren

Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024
Die Gültigkeit der bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleibt bestehen.

Kinderreisepässe dürfen noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden und auch diese behalten ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2024 kann für Kinder, genau wie bei Erwachsenen, für EU-Reisen ein Personalausweis und für nicht EU-Reisen ein Reisepass ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie dazu folgende Informationen:

Für die Beantragung wird folgendes benötigt:

  • Geburtsurkunde sowie bisheriges Ausweisdokument (falls vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Größe und Augenfarbe
  • Zustimmungserklärung beider Eltern sowie Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit
  • bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
  • persönliches Erscheinen von einem Elternteil mit dem Kind

Bitte berücksichtigen Sie die Beantragungs- sowie Lieferzeiten von:
Personalausweis: 3-6 Wochen (Gebühr 22,80 €)
Reisepass: 3-6 Wochen (Gebühr 37,50 €)

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt wenden (Einwohnermeldeamt@zaberfeld.de, Tel. 07046/9626-10 oder -11).

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