Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

> Bäume, Sträucher und Hecken an Straßen und Gehwegen zurückschneiden

Aus dem Rathaus (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Rathaus | 06.02.2024 – 29.02.2024

Bäume, Sträucher und Hecken an Straßen und Gehwegen zurückschneiden

In Straßen und Gehwege hineinragende Äste von Bäumen sowie Sträucher und Hecken behindern Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer. An Kreuzungen und Einmündungen sind sie auch eine erhebliche Sichtbehinderung. Fußgänger und Radfahrer können sich zudem verletzen, was erhebliche Schadensersatzforderung an die Grundstücksbesitzer zur Folge haben kann.

Deshalb wird eindringlich zur Einhaltung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen aufgefordert. Danach müssen die Grundstücksbesitzer ein so genanntes Lichtraumprofil von 2,50 Meter über Gehwegen und 4,50 Meter über Fahrbahnen freihalten. Hecken sind bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass Verkehrsschilder, Straßennamenschilder und Straßenlaternen freigeschnitten sind.