Aus dem Rathaus | 01.10.2024
Zuletzt erreichten uns zahlreiche Anfragen von Eigentümern, welche ein Grundstück im Sanierungsgebiet Zaberfeld Ortskern II besitzen. Sie erhielten vom Amtsgericht Heilbronn – Grundbuchamt eine Eintragungsbekanntmachung.
Sobald ein Sanierungsverfahren beginnt, wird in allen betroffenen Grundbüchern ein sogenannter „Sanierungsvermerk“ eingetragen. Eine solche Sanierungsmaßnahme wird zur Verbesserung des Wohnkomforts und der Infrastruktur von der Gemeinde durchgeführt.
Für alle betroffenen Eigentümer wurde seitens der Gemeinde ein Sammelantrag beim Grundbuchamt Heilbronn gestellt. Sofern Sie also eine solche Bekanntmachung erhalten haben, können Sie diese einfach zu Ihren Grundstücksunterlagen ablegen. Sobald das Sanierungsverfahren beendet ist, wird die Gemeinde dann erneut einen Sammelantrag stellen und diesen Vermerk aus den jeweiligen Grundbüchern heraus löschen lassen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen gerne im Rathaus Frau Stuber, 9626-31 oder stephanie.stuber@zaberfeld.de zur Verfügung.
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