Am Donnerstag, 8. Mai 2025 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Grund hierfür ist der Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Mitmachbaustelle zum naturnahen Schulhof der Grundschule. Wir freuen uns, gemeinsam an diesem nachhaltigen Projekt mitzuwirken und bitten daher um Verständnis. Am Freitag, 9. Mai sind wir wieder wie gewohnt von 10.00 – 12.00 Uhr für Sie da.
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus | 17.03.2025
Gehwege werden oft zugeparkt
Hallo, ich heiße Max und bin 7 Jahre alt. Ich fahre total gerne Fahrrad. Das macht mir richtig Spaß. Meine Eltern haben mir beigebracht, dass ich noch nicht auf der Straße fahren darf. Deshalb muss ich den Gehweg benutzen. Aber weißt du was mir so gar keinen Spaß macht, weil es auch so gefährlich ist? Wenn der Gehweg auf dem ich fahren muss mit Autos zugeparkt ist und ich auf die gefährliche Straße ausweichen muss. Ich kann zwar schon super Fahrrad fahren, sagen meine Eltern aber in solchen Situationen werde ich nervös und unsicher. Oder wenn das Auto nur etwas auf dem Gehweg geparkt hat, habe ich wirklich Schwierigkeiten mich und mein Fahrrad vorbei zu balancieren. Auch weil ich so Angst habe, Kratzer in das Auto rein zu machen.
Kennen Sie selbst nicht auch das Problem von Max? Ein Autofahrer parkt soweit auf dem Gehweg, dass dieser nahezu unpassierbar ist. Für Kinder auf Fahrrädern oder Laufrädern, für Eltern mit Kinderwagen, für Menschen mit Gehilfen oder für Rollstuhlfahrer bleibt dann oft nur die Möglichkeit, auf die Straße auszuweichen. Vor allem an hochfrequentierten Straßenpassagen kann dies lebensgefährlich werden.
Deshalb gilt: Auf Gehwegen darf grundsätzlich nicht geparkt, sowie angehalten werden und wird daher als Ordnungswidrigkeit nach § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a BKat mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von € 55,00 geahndet. Es sei denn das Verkehrszeichen 315 ist aufgestellt und es sind Parkflächenmarkierungen auf dem Bürgersteig angebracht.