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> Gehweg- und Straßenreinigungspflicht nicht vergessen!

Rathaus am Donnerstag, 8. Mai geschlossen

Am Donnerstag, 8. Mai 2025 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Grund hierfür ist der Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Mitmachbaustelle zum naturnahen Schulhof der Grundschule.
Wir freuen uns, gemeinsam an diesem nachhaltigen Projekt mitzuwirken und bitten daher um Verständnis.
Am Freitag, 9. Mai sind wir wieder wie gewohnt von 10.00 – 12.00 Uhr für Sie da.

Aus dem Rathaus

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Aus dem Rathaus | 17.03.2025

Gehweg- und Straßenreinigungspflicht nicht vergessen!

Gerade jetzt im Frühjahr, nach dem langen Winter sollten sich Anlieger daran erinnern, dass es neben der winterlichen Räum- und Streupflicht, auch eine allgemeine Gehwegreinigungspflicht gibt. Diese erstreckt sich insbesondere auf die Beseitigung von Splitt, Schmutz, Unrat und Laub. Bedauerlicherweise müssen die Straßenanlieger auch solche Verunreinigungen beseitigen, die nicht sie selbst, sondern andere verursacht haben – z.B. Zigarettenkippen, Kaugummi oder Papier, die von Fußgängern achtlos weggeworfen werden. Und wohin mit dem Dreck? Auf alle Fälle nicht in Nachbars Garten, auf die Straße und schon gar nicht in den Gully!

Übrigens – wo Gehwege nicht vorhanden sind, muss die entsprechende Fahrbahnfläche in einer Breite von 1,50 m gereinigt werden.

Regelmäßig durchgeführt, wirkt sich die Gehwegreinigung positiv auf ein ansprechendes Ortsbild aus und das sollte uns allen diese kleine Mühe doch wirklich wert sein!

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser Ordnungsamt zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung Zaberfeld