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Rathaus am Donnerstag, 8. Mai geschlossen

Am Donnerstag, 8. Mai 2025 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Grund hierfür ist der Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Mitmachbaustelle zum naturnahen Schulhof der Grundschule.
Wir freuen uns, gemeinsam an diesem nachhaltigen Projekt mitzuwirken und bitten daher um Verständnis.
Am Freitag, 9. Mai sind wir wieder wie gewohnt von 10.00 – 12.00 Uhr für Sie da.

Agentur für Arbeit Heilbronn (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Agentur für Arbeit Heilbronn | 08.04.2025 – 14.04.2025

Neues von der Agentur für Arbeit Heilbronn

Kurzarbeitergeld und Arbeitsbescheinigungen online abwickeln

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet mit ihren eServices digitale Lösungen auch für Unternehmen und Betriebe. Mit den neuen Verfahren KEA und BEA werden Daten zum Kurzarbeitergeld oder auch Arbeitsbescheinigungen schnell und sicher online übermittelt. Die Verfahren erleichtern Unternehmen den Datenverkehr mit der BA, notwendige Verwaltungsprozesse können so effizienter gestalten werden.

KEA
KEA (= Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) ist eine volldigitalisierte und sichere Übergabemöglichkeit von Kurzarbeitergeldanträgen einschließlich der Abrechnungslisten. Für die Nutzung von KEA ist ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm erforderlich. Das Verfahren kann damit von Betrieben sowie bevollmächtigten Dritten, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen abrechnen und beantragen, genutzt werden. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und automatisiert an die Agentur für Arbeit übermittelt. Alle Informationen zu den Vorteilen und Voraussetzungen für KEA gibt es unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.

BEA
Das Verfahren BEA (= Bescheinigungen elektronisch annehmen), bei dem Arbeitsbescheinigungen rein digital übermittelt werden, erleichtert Unternehmen den Datenaustausch mit der BA. Die Nutzung des digitalen Verfahrens ist gesetzlich verpflichtend. Die Abgabe der Bescheinigungen kann nur noch auf elektronischem Wege erfolgen, eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr möglich. Wissenswertes zu BEA ist unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea zu finden.

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