Schule vorbei? Informieren und durchstarten!
Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Online-Vorträge für junge Erwachsene zum Start in die Eigenständigkeit
Der Schulabschluss markiert einen wichtigen Meilenstein im Leben junger Menschen – und gleichzeitig den Beginn eines neuen Kapitels voller Herausforderungen und Entscheidungen. Die Verbraucherzentralen unterstützen Schulabgänger:innen mit einer digitalen Vortragsreihe vom 12. bis 16. Mai 2025, um ihnen den Einstieg in ein eigenständiges Leben zu erleichtern.
Ob die erste eigene Wohnung, der passende Stromvertrag oder der Abschluss von Versicherungen – junge Menschen sehen sich plötzlich mit zahlreichen Verträgen und finanziellen Verpflichtungen konfrontiert. Ohne ausreichendes Wissen können sie leicht in teure Fallen tappen.
„Mit dem Auszug aus dem Elternhaus ergeben sich viele organisatorische Fragen rund um die eigene Wohnung, Bankkonten oder Verträge“, erklärt Dr. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Damit junge Menschen nicht in Vertragsfallen tappen oder überteuerte Verträge abschließen, müssen sie sich vorab gut informieren.“ Besonders das Thema Versicherungen ist komplex: „Welche Policen wirklich notwendig sind und auf welche man verzichten kann, ist für viele schwer zu durchschauen“, sagt Grieble.
Eine Haftpflichtversicherung beispielsweise ist essenziell, während viele Zusatzversicherungen überflüssig sein können. Die Online-Vorträge vermitteln praxisnahe Informationen und geben jungen Erwachsenen wertvolle Tipps, um finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Zukunftspläne schmieden
Nach der Schule stehen viele vor der großen Frage: Was kommt als Nächstes? Studium, Ausbildung, Auslandsaufenthalt oder Freiwilligendienst? Jede Option hat ihre eigenen Herausforderungen und Chancen.
Die Verbraucherzentralen informieren in ihren Vorträgen unter anderem über verschiedene Studienfinanzierungsmodelle und erläutern, welche organisatorischen Schritte für ein erfolgreiches Auslandsjahr oder einen Freiwilligendienst erforderlich sind.
Alle Schulabgänger:innen, interessierte junge Erwachsene, aber auch Eltern oder Lehrer:innen, die ebenfalls informiert sein möchten, können sich kostenlos für die Online-Vorträge anmelden.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-ziele
Sonnenenergie clever nutzen
Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Expertenwissen rund ums Thema Solarenergie
Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher:innen ihre persönliche Energiewende starten.
In Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Umweltbedenken rückt Solarenergie zunehmend in den Fokus. Die Verbraucherzentrale bietet dazu umfassende Beratung, die sowohl Fragen zur Technik als auch zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen klärt. Interessierte finden auf der Website der Verbraucherzentrale zahlreiche kostenfreie Online-Seminare, in denen Expert:innen die Grundlagen und die Praxis der Solartechnik anschaulich erklären.
Kostenfreie Online-Seminare zur Solartechnik
“Die Nutzung von Solarenergie ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch eine Investition in die Zukunft", erklärt Meike Militz, Regionalmanagerin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Unser Ziel ist es, Ratsuchenden eine fundierte, unabhängige Beratung zu bieten, die ihnen hilft, die besten Lösungen für ihre eigenen Bedürfnisse zu finden."
Die aktuellen Online-Seminare zur Photovoltaik finden Interessierte hier:
Online-Seminare der Energieberatung
Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale auch persönliche Gespräche und Beratungen an. Für eine individuelle, maßgeschneiderte Beratung können sich Verbraucher:innen direkt einen Termin sichern – per Telefon, online oder bei ihnen zu Hause. Weitere Informationen zur Anmeldung gibt es hier auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weitere Infos & Links:
Online-Seminare der Energieberatung: www.vz-bw.de/node/105875
Individuelle Energieberatung anfragen: www.vz-bw.de/node/103283
Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios
Urteil gegen irreführende Preisangaben
Das Oberlandesgericht Karlsruhe folgte mit einem Anerkenntnisurteil vom 8.4.2025 (Az 14 U 104/24, nicht rechtskräftig) der Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, demnach Preisangaben über die gesamte Vertragslaufzeit gemacht werden müssen. Im Fall eines Freiburger Fitnessstudios wurde mit wöchentlichen Preisangaben geworben, obwohl die Vertragslaufzeit ein Jahr betrug.
„Fitness Zirkel“, „Kurse“, „Sauna“, „Solarium“, „Wellness Massage“, „Erfrischungsgetränke, „Handtuchservice“ und „Kaffee Lounge“ – das alles und noch mehr bekommen Verbraucher:innen für 22,99 Euro im Rückgrat Sport- und Gesundheitscenter in Freiburg. Jedoch nicht – wie die übliche Werbepraxis vermuten ließe – im Monat. Sondern pro Woche. Denn nur wer genau hinsah, stellte bei diesem vielversprechenden Angebot fest, dass hinter den „22,99“ ganz klein ein „wtl.“ stand. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war der Ansicht, dass es sich dabei um irreführende Preisdarstellung handelt und mahnte das Fitnessstudio ab.
Nachdem dieses sich weigerte eine Unterlassungserklärung abzugeben, klagte die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Freiburg – und scheiterte zunächst: Das Gericht hielt die Werbepraxis des Fitnessstudios nicht für rechtswidrig. Erst in einem Berufungsverfahren folgte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 14 U 104/24) der Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wonach es zu unterlassen ist, nur den Preis für eine Woche anzugeben, wenn die Laufzeit des Vertrags zwölf Monate beträgt. Das Fitnessstudio änderte bereits die Angaben auf seiner Webseite.
Recht auf korrekte Preisangaben
„Viele Fitnessstudios vertreten den Standpunkt, dass es ausreiche, Preisangaben nur über bestimmte Zeitabschnitte zu machen“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Das sehen wir jedoch anders, da Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht darauf haben, den Gesamtpreis für die vertragliche Laufzeit zu erfahren. Wenn die Laufzeit drei Monate ist, dann ist der Preis für drei Monate zu nennen; wenn die Laufzeit ein Jahr ist, dann der Preis für ein Jahr“, so Buttler weiter.
Im konkreten Fall wurde eine Trainingsvariante mit einer Laufzeit von einem Jahr einer Laufzeit von einem Monat gegenübergestellt als mögliche Trainingsverträge. Bei beiden war der Wochenpreis angegeben und nicht der Preis, der für die Laufzeit zu zahlen ist. Das Gericht ist damit der Auffassung der Verbraucherzentrale gefolgt, nach der einmal der Jahrespreis und einmal der Monatspreis hätte angegeben werden müssen.