Sonstige Mitteilungen | 13.05.2025
Präsident Ralf Rothenburger: „Eine Schonfrist kann und darf es diesmal nicht geben“ – Sieben Maßnahmen für die ersten 100 Tage
Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken begrüßt die rasche Vereidigung der neuen Bundesregierung. Denn die Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland sind groß und es gibt keine Zeit zu verlieren. „Jetzt gilt es, alte Denkweisen über Bord zu werfen und sich ohne Zeitverzögerung den drängendsten Aufgaben zu widmen“, unterstreicht Ralf Rothenburger, Präsident der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Die neue Bundesregierung sei jetzt gefordert, schnell wieder attraktive Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Rothenburger: „Eine Schonfrist kann und darf es diesmal nicht geben.“
Gemeinsam mit den Partnern der AG Mittelstand habe das Handwerk sieben Maßnahmen formuliert, die die neue Bundesregierung innerhalb der ersten 100 Tage angehen müsse, erläutert Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, und sagt: „Wir fordern eine Strompreissenkung für alle Betriebe auf das europäische Mindestmaß, Steuerentlastungen und die Abschaffung des Lieferkettengesetzes.“ Präsident Rothenburger mahnt insbesondere beim Bürokratieabbau zur Eile. „Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofort-Entlastungsprogramm muss schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Unsere Betriebe leiden sehr unter den bürokratischen Auswüchsen der vergangenen Jahre“, so Rothenburger, der auch selbst Inhaber eines Elektrobetriebs in Heilbronn ist.
Eine Forderung, die sofort umgesetzt werden könne, sei die aus seiner Sicht völlig unnötige Kassenbonpflicht. „Dadurch wäre der Bürokratieabbau für jeden sofort spürbar und der Wille der Bundesregierung zur Veränderung klar erkennbar“, sagt Rothenburger und wünscht sich eine schnelle Umsetzung. Ralf Schnörr betont, dass zudem ein zügiger Haushaltsbeschluss für das Jahr 2025 notwendig sei und die Sozialpartner bei allen relevanten Gesetzgebungsverfahren verlässlich eingebunden werden müssten. „Das gilt insbesondere für das geplante Bundestariftreuegesetz und eine unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission“, so Schnörr abschließend.
Beim bundesweiten Ideenwettbewerb „49 gewinnt“ werden die besten Ideen bei der Umsetzung mit bis zu 25.000 Euro unterstützt
Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können im Rahmen des bundesweiten Ideenwettbewerbs „49 gewinnt“ kreative Ideen zur Gesundheit am Arbeitsplatz einreichen. Teilnahmeschluss ist am 31. Mai 2025.
Ziel sei es, den Unternehmen zu zeigen, wie einfache aber wirkungsvolle Gesundheitsmaßnahmen den Unternehmenserfolg steigern. Der Ideenwettbewerb wird von der BGF-Koordinierungsstelle, einem Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen, veranstaltet. Die besten Ideen werden gemeinsam mit der BGF umgesetzt. Betriebe können dabei für die Umsetzung oder Weiterentwicklung ihrer Idee eine Unterstützung im Wert von 10.000 bis 25.000 Euro gewinnen.
Am Ideenwettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die bereits Gesundheitsideen erfolgreich umsetzen. Es können aber auch neue Ideen eingereicht werden, die bisher noch nicht realisiert wurden. Für Unternehmen, die teilnehmen möchten, aber aktuell noch keine konkrete Idee haben, besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen des Ideenwettbewerbs zu entwickeln. Dabei stehen Interessierten kostenlose Begleitangebote zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter www.49gewinnt.de, Ansprechpartner ist Sascha Grimm-Neumann, Leiter Unternehmensberatung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon: 07131/791-170, E-Mail: Sascha-Grimm-Neumann@hwk-heilbronn.de.
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