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Aus dem Rathaus

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Aus dem Rathaus | 16.06.2025

Wichtig für Jahreszahler bei der Grundsteuer

Jahresbetrag wird am 01. Juli fällig

Für diejenigen Grundsteuerzahler, die Bezahlung in einem Jahresbetrag beantrag haben, wird die gesamte Jahresschuld der Grundsteuer für dieses Jahr am 01. Juli als Fälligkeitstermin ausgedruckt. Ein jährlicher Grundsteuerbescheid wird nicht mehr erstellt, es wir nun noch dann ein Steuerbescheid zugestellt, wenn sich etwas ändert.

Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge und bei der Mahnung Mahngebühren erhoben werden müssen.

Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die sich im Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fällige Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht.

Gemeindekasse