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Neuigkeiten | 17.02.2022 – 19.07.2022

FÜHRERSCHEIN – Frist für Umtauschpflicht verlängert (Jahrgänge 1953-58)

Wegen Verzögerungen in der Corona-Pandemie wird die erste Frist für den verpflichtenden Umtausch von Führerscheinen verlängert. Das hat der Bundesrat beschlossen.

Die Verlängerung gilt für Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit einem alten Papierführerschein, der vor 1999 ausgestellt wurde. Statt bis 19. Januar müssen sie ihn nun bis zum 19. Juli 2022 umtauschen. Die Fristen für die nachfolgenden Jahrgänge werden nicht verlängert.

Bitte vereinbaren Sie für den Antrag beim Einwohnermeldeamt bis auf weiteres telefonisch einen Termin (Tel. 9626-10 oder -11) und bringen zu diesem dann Ihren Personalausweis, den alten Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passbild mit. Die Gebühr beträgt 5 Euro.