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Aus dem Rathaus | 20.09.2022 – 01.10.2022
Die Parkscheinpflicht auf den Parkplätzen der Ehmetsklinge endet mit Ablauf des 30.09.2022.
Nach § 3 Abs. 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkplätze des Hochwasserrückhaltebeckens „Ehmetsklinge“ ist die Benutzung der Parkplätze jährlich im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. entgeltpflichtig.
Die Parkscheinautomaten werden ab Samtag, 01.10. abgeschaltet.
Wir bitten um Kenntnisnahme.