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Landratsamt Heilbronn (Archiv)

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Landratsamt Heilbronn | 22.11.2022 – 28.11.2022

Umtauschpflicht für Führerscheine

Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 umtauschen

Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sind bis Donnerstag, 19. Januar 2023 dazu verpflichtet, einen Antrag auf Umtausch des alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein zu stellen.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Heilbronn fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1953 bis 1964, die noch einen grauen, rosa oder DDR-Papierführerschein besitzen, dazu auf, den Antrag auf Umtausch beim Rathaus ihres Wohnorts einzureichen.

Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Antragsformular ist im Rathaus erhältlich.

Ab Freitag, 20. Januar 2023 beginnt die Frist für den Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970.

Weitere Informationen sind unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar.

© Foto - Shutterstock, Janet Worg 2074049456
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