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Amtliche Mitteilungen | 12.09.2023 – 25.09.2023
Die Gemeinde Zaberfeld ist mit dem Gebiet „Ortskern II“ im Ortszentrum von Zaberfeld in das Landessanierungsprogramm (LSP) des Landes Baden-Württemberg aufgenommen worden. Der Förderrahmen für das in seiner genauen Abgrenzung noch festzulegende Sanierungsgebiet beträgt 1.500.000 Euro und lässt sich wie folgt aufteilen: Die Landesfinanzhilfen betragen 900.000 Euro und die Gemeinde Zaberfeld trägt 600.000 Euro des Förderrahmens.
Bevor im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ private oder kommunale Maßnahmen verwirklicht werden können, müssen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Die Vorbereitenden Untersuchungen bilden die Beurteilungsgrundlage hinsichtlich der Notwendigkeit der Sanierung und die Basis für die förmliche Festlegung per Satzungsbeschluss. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen sollen bspw. die bestehenden städtebaulichen Verhältnisse untersucht und Zielsetzungen für die künftige Entwicklung des Gebiets abgeleitet werden.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.
Um allen beteiligten Eigentümern, Mietern und Pächtern sowie allen Interessierten einen Überblick über den Ablauf der Vorbereitenden Untersuchungen zu geben, findet
am Montag, den 25.09.2023, um 19:00 Uhr,
in der Mehrzweckhalle, In der Fuchsgrube 4, 74374 Zaberfeld
eine Informationsveranstaltung statt, zu der ich recht herzlich einlade.
Zaberfeld, den 12.09.2023
Diana Danner
Bürgermeisterin