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 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen der 24. und 31. Dezember sowie die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Sonstige Mitteilungen (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Sonstige Mitteilungen | 02.04.2024 – 14.04.2024

ForstBW Forstbezirk Unterland

Wilde Müllablagerungen im Staatswald

Die Förster von ForstBW im Forstbezirk Unterland finden vermehrt wilde Müllablagerungen in den von ihnen betreuten Staatswald-Revieren. Selbst in Schutzgebieten wird Müll abgelagert und dadurch die Natur verunreinigt.

Im Krebsbachtal auf Gemarkung Häfnerhaslach wurde eine große Menge Balken (5-7 m³) und Türen illegal entsorgt. ForstBW hat deshalb Anzeige erstattet. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um sachdienliche Hinweise. Diese können an den Polizeiposten Sachsenheim über 07147-27406-0 oder per Mail an SACHSENHEIM.PW@polizei.bwl.de gemeldet werden.

Wilde Müllablagerungen schaden Natur und Umwelt. Die erheblichen Kosten für die Entsorgung trägt die Allgemeinheit. Helfen Sie mit und entsorgen Sie Ihre Abfälle ordnungsgemäß. Bei illegaler Abfallentsorgung handelt es sich in jedem Fall um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld geahndet wird. In besonders schweren Fällen der Umweltverschmutzung kann diese auch als Straftat gewertet und verfolgt werden.

© ForstBW
© ForstBW
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