Am Donnerstag, 8. Mai 2025 bleibt das Rathaus ganztägig geschlossen. Grund hierfür ist der Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Mitmachbaustelle zum naturnahen Schulhof der Grundschule. Wir freuen uns, gemeinsam an diesem nachhaltigen Projekt mitzuwirken und bitten daher um Verständnis. Am Freitag, 9. Mai sind wir wieder wie gewohnt von 10.00 – 12.00 Uhr für Sie da.
Landratsamt Heilbronn (Archiv)
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Landratsamt Heilbronn | 22.10.2024 – 31.12.2024
Ab Januar 2025: Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn nur noch digital möglich
Ab 1. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt nur noch digital eingereicht werden. Das Landratsamt nimmt derzeit übergangsweise noch bis Ende 2024 Anträge in Papierform entgegen. Ab 2025 ist dies jedoch gesetzlich nicht mehr möglich. Dasselbe gilt für Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie für die Kenntnisgaben von Vorhaben und Abbrüchen.
Digitale baurechtliche Anträge sind über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen.
Für die ViBa-Nutzung ist für den Bauherrn eine Bund-ID und für den Planverfasser, zum Beispiel den Architekten, ein Unternehmenskonto erforderlich. Die Bund-ID für den Bauherrn wird auch benötigt, wenn der Bauantrag im Auftrag des Bauherrn vom bevollmächtigten Planverfasser eingereicht wird, da der Bauherr den Bauantrag offiziell freizeichnen muss.
Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.
Darüber hinaus kann die Informationsseite über folgenden QR-Code abgerufen werden:
Neu ist zudem, dass Angrenzer infolge der geänderten Landesbauordnung in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt werden, wenn sie durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen ausdrücklich beantragt werden.