Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

> Ab Januar 2025: Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn nur noch digital möglich

 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Landratsamt Heilbronn (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Landratsamt Heilbronn | 05.11.2024 – 11.11.2024

Ab Januar 2025: Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn nur noch digital möglich

Ab 1. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt nur noch digital eingereicht werden. Das Landratsamt nimmt derzeit übergangsweise noch bis Ende 2024 Anträge in Papierform entgegen. Ab 2025 ist dies jedoch gesetzlich nicht mehr möglich. Dasselbe gilt für Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie für die Kenntnisgaben von Vorhaben und Abbrüchen.

Digitale baurechtliche Anträge sind über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen.

Weitere Informationen und der Zugang zum ViBa sind auf der Webseite des Landratsamtes bereitgestellt: https://www.landkreis-heilbronn.de/digitaler-bauantrag

Darüber hinaus kann die Informationsseite über folgenden QR-Code abgerufen werden:

Artikel-Code: