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Aus dem Rathaus | 04.02.2025 – 28.02.2025
Jeder Hund muss mal sein Geschäft verrichten – aber doch nicht unbedingt mitten in Grünanlagen, fremden Vorgärten oder sogar auf öffentlichen Spielplätzen.
Weil sich die Zahl der entsprechenden Beschwerden aus der Bevölkerung im Wohngebiet Hühnerpfad in Leonbronn besonders im Bereich der Mörikestraße, Hölderlinstraße und Lessingstraße in Richtung Feldweg in letzter Zeit wieder häuft, bittet die Gemeindeverwaltung alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde dringend um Beachtung des § 14 Polizeiverordnung der Gemeinde Zaberfeld, in dem es heißt:
„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“
Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis 1.000 Euro bestraft werden. Bitte helfen Sie mit, solche Bußgelder zu vermeiden.
Ihre Gemeindeverwaltung Zaberfeld
-Ordnungsamt-