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> Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2 0 2 5

Wasserrohrbruch im Ortsteil Leonbronn – Versorgung unterbrochen

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs muss im Ortsteil Leonbronn im Wohngebiet „Hühnerpfad/Steingrube“ die Wasserversorgung ab sofort unterbrochen werden. Die Reparaturarbeiten sind bereits im Gange und dauern voraussichtlich bis ca. 14 Uhr an.

Die Firma WuK bemüht sich, die Versorgung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Betriebsausflug am 24. Juli 2025 – Einrichtungen geschlossen

Am Donnerstag, 24. Juli 2025 bleibt das Rathaus Zaberfeld aufgrund des jährlichen Betriebsausflugs geschlossen. Auch der Bauhof, die Grundschulbetreuung sowie die Einrichtungen Kindergarten Ochsenburg, Naturkindergarten Zaberfeld und Kindertagesstätte am Hutzberg sind an diesem Tag nicht geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass wir an diesem Tag weder telefonisch noch persönlich erreichbar sind. Ab Freitag, 25. Juli 2025, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden standesamtlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Stadtverwaltung Güglingen:
📞 07135 / 108-31

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie die Firma WUK rund um die Uhr unter:
📞 07046 / 9626-13 (automatische Rufumleitung ist eingerichtet)

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Aus dem Rathaus (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Rathaus | 04.02.2025 – 10.02.2025

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2 0 2 5

Gemäß § 51 Abs. 3 des Landesgrundsteuergesetzes vom 04. Oktober 2020 wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2025 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2024 an die Gemeinde Zaberfeld zu entrichten haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Grundsteuer 2025 ist zu den im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu zahlen. Sofern eine Ermächtigung zum automatischen Bankeinzugsverfahren erteilt worden ist, werden die festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.

Mit dem Tag dieser Bekanntgabe treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2025 zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht eintreten; in diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Meßbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten.

Gemeindekasse

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