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Betriebsausflug am 24. Juli 2025 – Einrichtungen geschlossen

Am Donnerstag, 24. Juli 2025 bleibt das Rathaus Zaberfeld aufgrund des jährlichen Betriebsausflugs geschlossen. Auch der Bauhof, die Grundschulbetreuung sowie die Einrichtungen Kindergarten Ochsenburg, Naturkindergarten Zaberfeld und Kindertagesstätte am Hutzberg sind an diesem Tag nicht geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass wir an diesem Tag weder telefonisch noch persönlich erreichbar sind. Ab Freitag, 25. Juli 2025, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden standesamtlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Stadtverwaltung Güglingen:
📞 07135 / 108-31

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie die Firma WUK rund um die Uhr unter:
📞 07046 / 9626-13 (automatische Rufumleitung ist eingerichtet)

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | 23.06.2025 – 07.07.2025

Finanzielle Hilfe in schwierigen Zeiten

Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, steht Kindern grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes. Darüber hinaus können Waisen diese Rente maximal zum 27. Geburtstag erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auf was Betroffene achten sollten zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf.

Voraussetzungen für eine Waisenrente
Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse Beiträge eingezahlt hat. Dies entspricht der allgemeinen Mindestversichertenzeit (auch Wartezeit genannt) für einen Rentenanspruch. Die Mindestversicherungszeit kann in bestimmten Fällen auch vorzeitig erfüllt sein, wenn beispielsweise der verstorbene Elternteil einen Arbeitsunfall erlitten hat und vor Erreichen der Wartezeit erwerbsgemindert war oder durch den Arbeitsunfall zu Tode kam. Generell sind die Voraussetzungen für eine Waisenrente erfüllt, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt des Todes Rente bezog.

Waisenrente über den 18. Geburtstag hinaus
Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über die Volljährigkeit hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Das gilt im Übrigen auch beim Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Vorausgesetzt, dass zwischen der vorherigen Schulausbildung und der neuen Schul- oder Berufsausbildung ein Zeitraum von höchstens vier Kalendermonaten liegt.
Darüber hinaus können Waisen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres auch dann eine Rente erhalten, wenn sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Gut zu wissen: Eine Waisenrente können
• leibliche oder adoptierte Kinder,
• Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten,
• Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden,
bekommen.

Information
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ und „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen und bestellt werden.

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