Aus dem Gemeindeverwaltungsverband | 01.07.2025
Die Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu (GVV) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 beschlossen, den Entwurf der 10. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit der Entwurfsbegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die 10. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde durch Beschluss der Verbandsversammlung des GVV am 19.11.2024 eingeleitet. Im Zeitraum vom 16.12.2024 bis 31.01.2025 fand die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Am 26.06.2025 hat die Verbandsversammlung des GVV nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Belange berücksichtigt.
Maßgebend ist der Entwurf des Planungsbüros Käser Ingenieure vom 05.11.2024/10.06.2025. Die Änderungsbereiche sind im zeichnerischen Teil des Entwurfs umgrenzt und umfassen die Geltungsbereiche folgender Bebauungspläne:
Berichtigt wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Bereich:
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird in der Zeit vom Montag, 07.07.2025 bis Freitag, 15.08.2025 im Internet auf der Homepage unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per Email an katrin.stoehr-klein@gueglingen.de übermittelt werden, bei Bedarf auch an die Postadresse des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Zabergäu, Marktstr. 19/21, 74363 Güglingen gesendet werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auf den Rathäusern der Verbandsgemeinden auch mündliche zur Niederschrift abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet erfolgt die öffentliche Auslegung im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verbandsgemeinden während der üblichen Öffnungszeiten:
Güglingen, Marktstr. 19/21, Zimmer 109,
Pfaffenhofen, Rodbachstr. 15, Zimmer 6,
Zaberfeld, Schlossberg 5, Zimmer 4.
Güglingen, 04.07.2025
gez. Michael Tauch, Verbandsvorsitzender
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