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> Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Heilbronn vom 03.07.2025

Betriebsausflug am 24. Juli 2025 – Einrichtungen geschlossen

Am Donnerstag, 24. Juli 2025 bleibt das Rathaus Zaberfeld aufgrund des jährlichen Betriebsausflugs geschlossen. Auch der Bauhof, die Grundschulbetreuung sowie die Einrichtungen Kindergarten Ochsenburg, Naturkindergarten Zaberfeld und Kindertagesstätte am Hutzberg sind an diesem Tag nicht geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass wir an diesem Tag weder telefonisch noch persönlich erreichbar sind. Ab Freitag, 25. Juli 2025, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden standesamtlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Stadtverwaltung Güglingen:
📞 07135 / 108-31

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie die Firma WUK rund um die Uhr unter:
📞 07046 / 9626-13 (automatische Rufumleitung ist eingerichtet)

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | 04.07.2025

Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Heilbronn vom 03.07.2025

Hinweis auf Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme

Das Landratsamt Heilbronn hat zuletzt aufgrund der anhaltenden Trockenheit eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Heilbronn erlassen. Diese gilt bereits seit dem 3. Juli 2025 und ist zunächst auf den 30. September 2025 befristet.

Die Verfügung betrifft insbesondere die Nutzung von Bächen, Flüssen und Seen zur Bewässerung und Beregnung. Ziel ist es, die stark belasteten Gewässerökosysteme im Landkreis zu schützen.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie im Anschluss:

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