Landratsamt Heilbronn | 04.07.2025
Hinweis auf Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme
Das Landratsamt Heilbronn hat zuletzt aufgrund der anhaltenden Trockenheit eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Heilbronn erlassen. Diese gilt bereits seit dem 3. Juli 2025 und ist zunächst auf den 30. September 2025 befristet.
Die Verfügung betrifft insbesondere die Nutzung von Bächen, Flüssen und Seen zur Bewässerung und Beregnung. Ziel ist es, die stark belasteten Gewässerökosysteme im Landkreis zu schützen.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie im Anschluss: