Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

Hinweis zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses

Aufgrund der Beisetzung eines verstorbenen Mitarbeiters bleibt das Rathaus am Montagnachmittag,
den 04. August 2025 geschlossen. Wir sind an diesem Tag von 8:00 bis 12 Uhr für Sie da und erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | 15.07.2025 – 21.07.2025

Versichert während Freiwilligendienst oder freiwilligem Wehrdienst

Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus

Junge Menschen können sich nach der Schulzeit vielfältig gesellschaftlich engagieren. Wer beispielsweise ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ) leistet oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnimmt, ist dann in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die kompletten Beiträge dafür trägt der Arbeitgeber, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit.

Während des freiwilligen Dienstes wird ein Taschengeld gezahlt. Dieses zahlen Arbeitgeber statt eines Gehaltes an die Freiwilligen. Aktuell sind das maximal 644 Euro im Monat, was acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro pro Monat entspricht. Zum Taschengeld kommen ggf. noch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung dazu. Das Taschengeld und der eventuelle geldwerte Vorteil aus den Sachbezügen sind die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung.

Wer den freiwilligen Wehrdienst (FWD) leistet, bekommt ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese übernimmt aber der Staat. Grundlage hierfür ist ein fiktiver Verdienst, der bei 80 Prozent der sogenannten monatlichen Bezugsgröße liegt. Dieser liegt 2025 bei monatlich 3.745 Euro.

Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus
Sowohl Freiwilligendienste als auch freiwilliger Wehrdienst wirken sich positiv aufs Rentenkonto aus und sind der erste Schritt, um die allgemeine Wartezeit von fünf Beitragsjahren zu erfüllen.

Information
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.

Artikel-Code: