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Aus dem Rathaus | 15.07.2025 – 21.07.2025
Das geänderte Waffengesetz trat am 25.10.2024 in Kraft. Mit der neuen Regelung bekommt die Polizei einfachere und zusätzliche Möglichkeiten, um die Sicherheit im Land zu stärken. An öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen dürfen neben Waffen nun bundesrechtlich grundsätzlich keine Messer mehr mitgeführt werden. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte.
Die Gemeinde bittet um Beachtung der neuen Vorschriften! Denken Sie bitte daran, dass kleine Taschenmesser auch nicht mehr erlaubt sind!