Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

> Änderung des Waffengesetzes, Verbot des Führens von Waffen und Messern bei Veranstaltungen

Hinweis zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses

Aufgrund der Beisetzung eines verstorbenen Mitarbeiters bleibt das Rathaus am Montagnachmittag,
den 04. August 2025 geschlossen. Wir sind an diesem Tag von 8:00 bis 12 Uhr für Sie da und erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Aus dem Rathaus (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Rathaus | 15.07.2025 – 21.07.2025

Änderung des Waffengesetzes, Verbot des Führens von Waffen und Messern bei Veranstaltungen

Das geänderte Waffengesetz trat am 25.10.2024 in Kraft. Mit der neuen Regelung bekommt die Polizei einfachere und zusätzliche Möglichkeiten, um die Sicherheit im Land zu stärken. An öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen dürfen neben Waffen nun bundesrechtlich grundsätzlich keine Messer mehr mitgeführt werden. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte.

Die Gemeinde bittet um Beachtung der neuen Vorschriften! Denken Sie bitte daran, dass kleine Taschenmesser auch nicht mehr erlaubt sind!

Artikel-Code: