Landratsamt Heilbronn | 22.07.2025
Im Auftrag des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Stuttgart wird das Landratsamt Heilbronn – Vermessungsamt ab August Vermessungsarbeiten durchführen.
Die Vermessungsarbeiten erfolgen auf Grundlage des § 5 Abs. 2 des Vermessungsgesetzes (VermG) für Baden-Württemberg. Es werden dabei Vermessungs- und Grenzpunkte vor Ort aufgesucht und neu eingemessen.
Von den Vermessungsarbeiten sind folgende Flurstücke betroffen: 718-729, 869-877/1, 889-1048, 1128-1129, 1206, 1490-1493, 4521-4531. Den Grundstückseigentümern sowie Erbbauberechtigten steht die Möglichkeit offen, bei den Vermessungsarbeiten anwesend zu sein, ihre Anwesenheit ist jedoch nicht erforderlich.
Die mit den Vermessungsarbeiten beauftragten Personen sind nach §17 (VermG) befugt die Flurstücke zu betreten.
Das Landratsamt Heilbronn steht für Fragen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist H. Berthold Göbel, Tel. 07131/9947453, Email: berthold.goebel@landratsamt-heilbronn.de.