Aus dem Rathaus | 05.08.2025
Die Gemeindeverwaltung Zaberfeld weist alle Nutzerinnen und Nutzer der Wasserentnahmestelle „Bitz“ eindringlich auf die geltenden Regelungen hin:
Die Entnahmestelle „Bitz“ wurde eingerichtet, um landwirtschaftlich tätigen Personen in der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, gegen Gebühr Wasser für die Bewässerung ihrer Flächen zu entnehmen. Hierfür erhalten berechtigte Landwirte auf Antrag einen Schlüssel, mit dem die Entnahmeanlage vor Ort bedient werden kann.
Wichtig:
In letzter Zeit wurde festgestellt, dass Schlüssel zur Wasserentnahmestelle ohne Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung an Dritte weitergegeben werden. Dies ist nicht gestattet. Eine unerlaubte Weitergabe stellt einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar und kann entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.
Zudem gilt:
Die Wasserentnahmestelle „Bitz“ ist ausschließlich für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen vorgesehen. Die Entnahme von Wasser für private Zwecke, insbesondere zur Bewässerung von Hausgärten, ist nicht zulässig. Im Artikel „Wasser sparen im Garten“ erhalten Sie wertvolle Tipps für die Bewässerung Ihres privaten Gartens.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis und um die Einhaltung der geltenden Vorgaben. Nur so kann ein geordneter und fairer Zugang zu dieser wichtigen Ressource gewährleistet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Zaberfeld, Andrea Diefenbacher (07046/9626-23, andrea.diefenbacher@zaberfeld.de) gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Zaberfeld
Da die Wasserentnahmestelle „Bitz“ ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke gedacht ist, möchten wir Ihnen folgende Tipps geben, wie Sie Ihren Garten dennoch nachhaltig bewässern können:
Vielen Dank für Ihren Beitrag zum bewussten Umgang mit unserer wertvollen Ressource Wasser!
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