Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | 16.09.2025
Ob chronische Erkrankungen, psychische Belastungen oder Unfallfolgen – in spezialisierten Einrichtungen erhalten Kinder und junge Menschen eine ganzheitliche Behandlung aus medizinischen Therapien, psychologischer Begleitung und Bewegungsangeboten. Die Kinder werden in altersentsprechenden Gruppen betreut, Schulkinder erhalten in den Hauptfächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. Die Kosten für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung vollständig. Bei Bedarf können Eltern oder Begleitpersonen mit aufgenommen werden.
Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen zwei Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Jugendliche eine Waisenrente, ist die Voraussetzung auch gegeben. Details zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Co. finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Stichwort Kinderreha.