Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Aus dem Rathaus (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Rathaus | 14.10.2025 – 30.11.2025

Frostschutz von Haus- und Gartenwasserleitungen

Freiliegende Wasserleitungen sind bekanntlich erheblich frostgefährdet. So müssen immer wieder frostgeschädigte Wasserzähler mit hohem Kostenaufwand ausgewechselt werden. In anderen Fällen wird durch beschädigte Leitungen ein großer Wasserverlust verursacht. Um Wasserzähler und Wasserleitungen vor dem Einfrieren zu schützen, sollten vor Eintritt der kalten Jahreszeit, die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört, insbesondere in Kellern in der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen, Türen und Fenster immer geschlossen zu halten und undichte Stellen im Mauerwerk, wie Mauerdurchbrüche usw. abzudecken. Gartenleitungen und ähnliches sowie Leitungen in unbewohnten, frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren. Absperrventile in Kellern und Schächten sowie Zapfventile innerhalb der Anwesen sind auf ihre Dichtheit zu prüfen und gegebenenfalls jetzt schon instandzusetzen. Wichtig ist, sich von der Dichtheit der Hauptsperrvorrichtungen im Keller zu überzeugen, um Wasserverluste über den Winter zu vermeiden. Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen vor und hinter den Wasserzählern sind mit Isolierstoffen zu umhüllen. Bei Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen. Für Wasserverluste oder Schäden an Wassermessern durch Frosteinwirkungen sind grundsätzlich die Wasserabnehmer haftbar. Die Beachtung dieser Grundsätze ist daher in ihrem eigenen Interesse.

Bürgermeisteramt

Artikel-Code: