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Eingeschränkte Öffnungszeiten im Rathaus

Aufgrund einer internen Veranstaltung schließt das Rathaus am Montag, den 20. Oktober 2025 vormittags bereits um 11 Uhr. An diesem Tag sind wir also von 8 bis 11 Uhr und nachmittags von 13 bis 16 Uhr für Sie da und erreichbar.

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Aus dem Rathaus | 14.10.2025

Frostschutz von Haus- und Gartenwasserleitungen

Freiliegende Wasserleitungen sind bekanntlich erheblich frostgefährdet. So müssen immer wieder frostgeschädigte Wasserzähler mit hohem Kostenaufwand ausgewechselt werden. In anderen Fällen wird durch beschädigte Leitungen ein großer Wasserverlust verursacht. Um Wasserzähler und Wasserleitungen vor dem Einfrieren zu schützen, sollten vor Eintritt der kalten Jahreszeit, die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört, insbesondere in Kellern in der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen, Türen und Fenster immer geschlossen zu halten und undichte Stellen im Mauerwerk, wie Mauerdurchbrüche usw. abzudecken. Gartenleitungen und ähnliches sowie Leitungen in unbewohnten, frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren. Absperrventile in Kellern und Schächten sowie Zapfventile innerhalb der Anwesen sind auf ihre Dichtheit zu prüfen und gegebenenfalls jetzt schon instandzusetzen. Wichtig ist, sich von der Dichtheit der Hauptsperrvorrichtungen im Keller zu überzeugen, um Wasserverluste über den Winter zu vermeiden. Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen vor und hinter den Wasserzählern sind mit Isolierstoffen zu umhüllen. Bei Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen. Für Wasserverluste oder Schäden an Wassermessern durch Frosteinwirkungen sind grundsätzlich die Wasserabnehmer haftbar. Die Beachtung dieser Grundsätze ist daher in ihrem eigenen Interesse.

Bürgermeisteramt