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Eingeschränkte Öffnungszeiten im Rathaus

Aufgrund einer internen Veranstaltung schließt das Rathaus am Montag, den 20. Oktober 2025 vormittags bereits um 11 Uhr. An diesem Tag sind wir also von 8 bis 11 Uhr und nachmittags von 13 bis 16 Uhr für Sie da und erreichbar.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

Amtliche Bekanntmachungen - Wahlbekanntmachungen

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Amtliche Bekanntmachungen - Wahlbekanntmachungen | 14.10.2025

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 und Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 8. März 2026

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, eingelegt werden.

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Das heißt bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

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