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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau | 17.11.2025

Grippeschutz für bestimmte Tierhalter empfohlen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen eine Grippeschutzimpfung, die häufigen Kontakt zu beispielsweise Geflügel, Wildvögeln oder Schweinen haben.

In den vergangenen Jahren breiteten sich die Influenza-Viren insbesondere unter Geflügel und Wildvögeln stark aus. Personen mit häufigem Kontakt zu infizierten Tieren können sich unter Umständen gleichzeitig mit saisonal zirkulierenden humanen und zoonotischen Influenza-Viren infizieren. Solche sogenannten Ko-Infektionen können dazu führen, dass aufgrund von genetischen Veränderungen ein neuartiges Influenza-A-Virus entsteht. Dieses Virus könnte sich noch schneller von Mensch zu Mensch übertragen und somit eine Influenza-Epidemie verursachen. Auch Schweine können auf umgekehrtem Weg vom Menschen aufs Tier mit humanen Influenza-A-Viren infiziert werden. Auch so können neue gefährliche Viren entstehen. Die STIKO hat daher ihre Impfempfehlungen auf Personen erweitert, die häufigen Kontakt (privat oder beruflich) zu den genannten Tieren haben. Informationen gibt es unter www.rki.de (Suchbegriff Influenza).

Eine Grippeschutzimpfung schützt bei Infektion mit Grippeviren vor einem schweren Krankheitsverlauf. Etwa zehn bis vierzehn Tage benötigt der Körper, um einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufzubauen. Impfen lässt man sich bestenfalls zwischen Oktober und Mitte Dezember. Da sich die Virenstämme stetig verändern, ist eine jährliche Impfung wichtig.

Für folgende weitere Personen empfiehlt die STIKO die Influenza-Impfung:

  • Menschen ab 60 Jahren
  • Chronisch Erkrankte, zum Beispiel bei Diabetes, Herzerkrankungen, Asthma, Leber- und Nierenkrankheiten, neurologischen Erkrankungen sowie Erkrankungen des Immunsystems (ab einem Alter von sechs Monaten)
  • Gesunde Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel)
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • Menschen, die Berufe ausüben, bei denen die Ansteckungsgefahr hoch ist
  • Personen, die im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • Pflegende

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen. Informationen gibt es unter www.svlfg.de/impfungen.

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