Aus dem Rathaus | 18.11.2025
Nicht nur Streufahrzeuge, auch Fahrzeuge der Feuerwehr und der Rettungskräfte sowie der Müllabfuhr, haben es in unserer Gemeinde immer wieder schwer, an manchen Stellen ist kein Durchkommen wegen falsch parkender Fahrzeuge.
Falsch parken stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, bei einem Brandfall beispielsweise, kann der Verursacher wegen Beihilfe zur Brandstiftung belangt werden. In erster Linie geht es bei Rettungseinsätzen aber um Menschenleben.
Eine Restfahrbahnbreite von 3,10 Metern muss immer gewährleistet sein, damit die Einsatzkräfte ungehindert zu der Einsatzstelle gelangen können. Wenn Kreuzungen zugeparkt werden, ist für Rettungsfahrzeuge auch kein Durchkommen mehr möglich. Halten Sie daher bitte den gesetzlich geforderten 5 Meter Abstand in den Kreuzungsbereichen ein! Auch bitten wir alle Fahrzeugführer nicht auf Gehwegen zu parken. Ältere Menschen mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwägen müssen dann auf die Straße ausweichen, was wiederrum sehr gefährlich sein kann.
Wir bitten Sie, so zu parken, dass Hilfe rechtzeitig ankommt!

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