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 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

VdK Ortsverband Oberes Zabergäu (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

VdK Ortsverband Oberes Zabergäu | 27.11.2025 – 11.12.2025

Seit Januar 2025: Gesetzliche Krankenkassen zahlen Herz-CT

Soll der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abgeklärt werden, kann seit Januar 2025 dafür auch bei gesetzlich Versicherten die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) eingesetzt werden.

Das Herz-CT ist ein nicht-invasives Verfahren. Die Untersuchung ist eine bildgebende Methode, um Verengungen oder Verschlüsse der Herzkranzarterien darzustellen. Solche Verengungen in den Herzkranzgefäßen entstehen durch Ablagerungen, die die Sauerstoffversorgung des Herzmuskels behindern. Die chronische koronare Herzkrankheit ist nach wie vor die häufigste Todesursache in Deutschland. Anders als bei der Herzkatheteruntersuchung muss beim Herz-CT kein Kunststoffschlauch über ein Blutgefäß in der Leiste oder am Handgelenk eingeführt werden, um die Gefäße des Herzens sichtbar zu machen. Besprechen Sie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit mit Ihrem Arzt, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen. UG

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