Aus dem Rathaus | 05.01.2026
Die Gutscheinkarten für das Jahr 2026 sowie die Landesfamilienpässe bekommen Sie ab sofort im Rathaus, Zimmer 4, während der üblichen Öffnungszeiten.
Berechtigter Personenkreis:
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Kinder können den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
Ausgabe und Berechtigung
Landesfamilienpass und Gutscheinkarten für das Jahr 2026 werden beim Bürgermeisteramt auf Antrag ausgegeben. Ein bereits vorhandener Familienpass ist vorzulegen.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2026 wieder zahleiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Daneben können mit der Gutscheinkarte noch viele weitere nichtstaatliche Einrichtungen besucht werden. Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt werden, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.
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