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Aus dem Gemeinderat

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Gemeinderat | 03.02.2026

Ratssplitter 27.01.2026

Verabschiedung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026

Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 inklusive der fünfjährigen Finanzplanung verabschiedet.

Sanierung der Ortsdurchfahrt Leonbronn (L1103); Grundsatzbeschluss und Beauftragung Ingenieurbüro

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant die Sanierung der Landesstraße L1103 im Ortsteil Leonbronn Im Zuge dieser Bauarbeiten wird sich die Gemeinde dem Regierungspräsidium anschließen und ebenfalls Sanierungsarbeiten an der Leonbronner Ortsdurchfahrt durchführen. Im Bereich der Kanalisation wird die Anschlussleitung aus der Ernst-Neubauer-Straße vergrößert, um sie an die heutigen und zukünftigen Anforderungen anzupassen. Zudem sollen zahlreiche Hausanschlusskanäle saniert werden, da diese altersbedingt Undichtigkeiten aufweisen. Die Hauptkanäle selbst können größtenteils ohne offene Bauweise instandgesetzt werden, was Eingriffe reduziert. Parallel dazu erfolgt die Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen entlang der gesamten Ortsdurchfahrt. Neben der Hauptleitung werden auch Hydranten und Hausanschlüsse erneuert. Dadurch wird die Trinkwasserversorgung langfristig gesichert und die Betriebssicherheit deutlich verbessert. Auch der Straßen- und Gehwegbereich wird aufgewertet: Gehwege werden erneuert, Schachtabdeckungen und Straßenabläufe ausgetauscht und Bordsteine punktuell angepasst. Die Fußgängerquerung in der Zaberfelder Straße wird barrierefrei umgebaut, zusätzlich entstehen weitere barrierearme Übergänge. Damit wird die Verkehrssicherheit insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen verbessert. Ferner möchte die Gemeinde in diesem Zuge, die beiden Bushaltestellen in der Zaberfelder Straße barrierefrei umbauen. Dies soll – vorbehaltlich einer Förderzusage – gemeinsam mit den Straßensanierungsarbeiten erfolgen. In den geschätzten Herstellungskosten von rund 1,8 Mio. Euro ist der Umbau der Bushaltestellen allerdings noch nicht berücksichtigt. Auch weitere Leitungsträger nutzen die Maßnahme zur Modernisierung ihrer Netze. So haben unter anderem Netze BW sowie die Deutsche GigaNetz GmbH ihre Beteiligung zugesagt. Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Ippich mit der Planung und Begleitung der Maßnahme beauftragt. Das Büro war bereits in die bisherigen Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium eingebunden. Die Bauzeit wird – sofern Voruntersuchungen keine unerwarteten Ergebnisse liefern – auf rund zwölf Monate geschätzt. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt wird abschnittsweise durchgeführt. Dennoch ist in den jeweiligen Bauabschnitten eine Vollsperrung der Ortsdurchfahrt erforderlich. Für Anwohnerinnen und Anwohner und den Durchgangsverkehr wird es daher zeitweise zu erheblichen Einschränkungen kommen. Ursprünglich war eine Bauzeit von Juni 2026 bis Sommer 2027 vorgesehen. Da jedoch auf der geplanten Umleitungsstrecke im gleichen Zeitraum ebenfalls Straßenbauarbeiten stattfinden sollen, wäre nur eine großräumige Umleitung möglich. Unter Berücksichtigung dieser Situation sowie der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs wird der Baubeginn derzeit voraussichtlich erst für das Jahr 2027 eingeplant. Vor Beginn der Bauarbeiten wird die Gemeinde im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung ausführlich über den Ablauf der Maßnahme, die einzelnen Bauphasen sowie die verkehrlichen Auswirkungen informieren.

Beratung über die Abschaffung der unechten Teilortswahl

Die unechte Teilortswahl wird in Baden-Württemberg seit 1953 angewendet und kommt auch in Zaberfeld bei der Wahl des Gemeinderates zum Einsatz. Sie stellt sicher, dass die einzelnen Ortsteile mit einer festgelegten Anzahl von Sitzen im Gemeinderat vertreten sind – unabhängig vom konkreten Wahlergebnis. Hintergrund dieser Regelung war insbesondere der Schutz kleinerer Ortsteile im Zuge der Gemeindereformen der 1970er Jahre. Derzeit sind die Sitze im Zaberfelder Gemeinderat nach der Hauptsatzung wie folgt verteilt: Zaberfeld 6 Sitze, Michelbach 2 Sitze, Leonbronn 2 Sitze und Ochsenburg 2 Sitze. Rechtlich ist die Gemeinde verpflichtet, die Sitzverteilung regelmäßig zu überprüfen. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die Verteilung insgesamt noch vergleichsweise ausgewogen ist, einzelne Ortsteile jedoch leicht über- oder unterrepräsentiert sind. Zudem haben Gerichte in Baden-Württemberg klargestellt, dass die Sitzverteilung die Einwohnerzahlen angemessen berücksichtigen muss, um die Gleichheit der Wahl zu wahren. Grundsätzlich kann der Gemeinderat die unechte Teilortswahl durch eine Änderung der Hauptsatzung abschaffen. Mehrere Gründe sprechen für eine Abschaffung der unechten Teilortswahl, die von einigen Gemeinderatsmitgliedern in der Diskussion genannt wurden. Dazu zählen vor allem der gleiche Erfolgswert aller Stimmen, ein einfacheres und für Wählerinnen und Wähler leichter verständliches Wahlsystem, eine vereinfachte Kandidatengewinnung und die Hoffnung auf eine höhere Wahlbeteiligung und weniger ungültige Stimmzettel. Bei der letzten Kommunalwahl in Zaberfeld lag der Anteil ungültiger Stimmen bei rund 30 Prozent – ein Wert, der auch im Zusammenhang mit der Komplexität des Wahlsystems gesehen wird. Die Befürworter der Unechten Teilortswahl sehen in der festen Sitzgarantie eine wichtige Grundlage dafür, dass sich auch kleinere Ortsteile verlässlich im Gemeinderat wiederfinden. Die persönliche Verbundenheit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte mit ihrem Ortsteil sowie die direkte Ansprechbarkeit vor Ort werden als großer Wert für das kommunale Miteinander angesehen. In der Beratung wurde deutlich, dass beide Seiten nachvollziehbare und wichtige Anliegen vertreten: Einerseits der Wunsch nach Wahlrechtsgleichheit und Vereinfachung des Systems, andererseits das Anliegen, die Ortsteile weiterhin fest und sichtbar im Gemeinderat zu verankern. „Ich habe großen Respekt vor den Argumenten derjenigen, die an der unechten Teilortswahl festhalten möchten. Die garantierte Vertretung der Ortsteile und das Gefühl, dass deren Belange einen festen Platz im Gremium haben, sind gewichtige Punkte. Dennoch genauso ernst zu nehmen, richtig und nachvollziehbar sind die Argumente für eine Abschaffung“, betont Bürgermeisterin Diana Danner. Nach intensiver Abwägung dieser Aspekte hat sich der Gemeinderat bei der Abstimmung mehrheitlich gegen eine Abschaffung ausgesprochen. Damit wird Zaberfeld bei der kommenden Kommunalwahl weiterhin nach dem System der unechten Teilortswahl wählen. Einig ist sich der Gemeinderat, dass versucht werden muss die Wählerinnen und Wähler im Vorfeld der nächsten Kommunalwahl ausführlich zu informieren, um die Zahl der ungültigen Stimmen deutlich zu reduzieren.

Baugesuche

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Anbringung einer einseitig unbeleuchteten Werbeanlage in Zaberfeld, Hauptstraße 41, Flst. 178, abgelehnt.

Dem Abbruch des Gebäudes Hölderlinstraße 19 in Leonbronn, Flst. 1165/3, sowie der Neuerstellung ab dem EG in Holzständerbauweise hat der Gemeinderat zugestimmt.

Annahme von Spenden 01.10.2025 bis 31.12.2025

Von Oktober bis Dezember 2025 sind Spenden für das Projekt Naturnaher Schulhof der Zaberfelder Grundschule, sowie die Jugendfeuerwehr, die Seniorenarbeit, den Naturkindergarten und den Kindergarten Hutzberg in Leonbronn eingegangen. Der Gemeinderat hat alle eingegangenen Spenden angenommen.

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Der Gemeinderat hat die Abrechnung des Dienstwagens von Bürgermeisterin Diana Danner für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen.

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