Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

Aus dem Rathaus

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Rathaus | 03.02.2026

Förderung von Baumschnitt bei Streuobstwiesen

Um die Pflege von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg weiterhin zu fördern, hat das Land Baden-Württemberg eine neue dreijährige Förderperiode für den Schnitt von Streuobstbäumen ausgeschrieben. Ein fachgerechter Baumschnitt ist ein essentieller Beitrag, um den Lebensraum Streuobstwiese für Tiere, Pflanzen, Erholungssuchende und für die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Mit einem fachgerechten Baumschnitt kann die Lebensdauer der wertvollen Streuobstbestände verlängert werden.

Das Land fördert den Schnitt mit bis zu 18,00 Euro pro Streuobstbaum. Die Baumschnittprämie kann für jeden Baum einmal innerhalb von 2 Schnittzeiträumen ausgezahlt werden. Förderfähig sind typische Streuobstbestände in der freien Landschaft ab dem 3. Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben.

Die Anträge können von Gruppen, Vereinen, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbänden, Mostereien, Abfindungsbrennereien und Gemeinden bis zum 15.06.2026 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden. Mindestens ein Drittel der insgesamt mit dem Sammelantrag beantragten Schnittmaßnahmen muss bis Ende des Schnittzeitraums 2026/2027 (15.04.2027) erfolgen.

Nähere Informationen zur Fördermaßnahme Baumschnitt und die Antragsformulare finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/ oder unter 0711/904-13308, Frau Wieland, Regierungspräsidium Stuttgart.

Über die Gemeinde kann, ebenso wie bei der letzten Förderperiode, ein Sammelantrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass mind. 3 Teilnehmer, mind. 100 Bäume und max. 1.000 Bäume für die Antragstellung erforderlich sind. Sollten Sie Interesse an der erstmaligen Teilnahme am Förderprogramm haben oder möchten Sie erneut teilnehmen, melden Sie sich bitte bis spätestens 04.05.2026 bei Frau Bäzner, Tel.: 07046/9626-12, E-Mail: kathrin.baezner@zaberfeld.de. Frau Bäzner lässt Ihnen dann die notwendigen Unterlagen mit entsprechenden Hinweisen zukommen.

© Gemeinde Zaberfeld
© Gemeinde Zaberfeld