Klimaschutzmanagement | 03.03.2026
Die Gemeinden Güglingen, Cleebronn, Pfaffenhofen und Zaberfeld haben gemeinsam eine Kommunale Wärmeplanung erarbeitet.
Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung für Zaberfeld wird gemäß § 7 i. V. m. 13 Abs. 4 WPG öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, den Plan einzusehen und Stellungnahmen oder Einwände abzugeben.
Frist der Auslegung: 10.03.2026 – 10.04.2026
Während dieses Zeitraums stehen die vorläufigen Planungsunterlagen auf der Internetseite des Klimaschutzmanagements unter www.gvvoz.de/klima zur Einsicht bereit. In gedruckter Form können die Unterlagen im Rathaus Güglingen Zimmer 108 (Bauamt) eingesehen werden (Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr, sowie Dienstag 14 bis 18 Uhr)
Innerhalb dieser Frist können schriftliche oder elektronische Stellungnahmen per Mail an serina.hirschmann@gueglingen.de oder schriftlich an Stadt Güglingen, Klimaschutzmanagement Oberes Zabergäu, Marktstraße 19-21, 74363 Güglingen eingereicht werden.