Sonstige Mitteilungen | 24.03.2026
Zehn Schulen aus Baden-Württemberg ausgezeichnet
Finfluencer:innen auf Social Media, Datenkraken im Internet und Fake-Shops beim Online-Einkauf: Schon junge Menschen sind aktive Verbraucher:innen. Um sie frühzeitig in die Lage zu versetzen, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, braucht es starke Verbraucherbildung. Am 23. März zeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband Schulen aus, die Kinder und Jugendliche auf ihr Handeln als Verbraucher:innen vorbereiten. In diesem Jahr geht die Auszeichnung auch an zehn Schulen aus Baden-Württemberg.
„Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf gute Verbraucherbildung, die frei von wirtschaftlichen Interessen und unabhängig von Unternehmen ist“, so Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Auszeichnung Verbraucherschule, die bereits zum achten Mal vergeben wird, steht unter Schirmherrschaft von Bundesverbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig und wird in den Kategorien Gold, Silber und Bronze verliehen. Gefragt sind Aktivitäten und Projekte in den Bereichen Finanzen, Ernährung, Medien und nachhaltiger Konsum. Diese Schulen aus Baden-Württemberg überzeugten die Jury:
Mehr zu den Maßnahmen der Preisträger:innen erfahren Sie hier.
Am 23. März zeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband 121 Schulen aus 15 Bundesländern aus. Die Verbraucherschulen erreichten in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 mehr als 68.000 Schüler:innen – so viele wie nie zuvor.
Der Verbraucheralltag von Kindern und Jugendlichen ist sehr komplex. Verbraucherbildung ermöglicht den Erwerb von wichtigen Kompetenzen und ermöglicht es jungen Menschen, sich kritisch mit dem Verhalten von Unternehmen auseinanderzusetzen. Erst im vergangenen Jahr hat die Bildungsministerkonferenz ihre Empfehlung dazu, wie Verbraucherbildung an Schulen umgesetzt werden sollte, aktualisiert.
Netzwerk Verbraucherschule unterstützt Lehrkräfte
Insgesamt 500-mal wurde die Auszeichnung Verbraucherschule bereits vergeben. Das Netzwerk Verbraucherschule unterstützt Lehrkräfte mit Fortbildungen und weiteren Angeboten. Das Ziel: Verbraucherthemen an Schulen in den Fokus rücken. Seit dem Start der Online-Fortbildungen im Jahr 2020 haben sich mehr als 2.750 Teilnehmende über Verbraucherthemen und Unterrichtsideen informiert. Doch die Finanzierung des Bildungsangebots ist nur bis Ende 2026 gesichert. Die Verbraucherzentrale appelliert an die Bundesregierung, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und die Finanzierung der Verbraucherschule dauerhaft zu sichern.
Weitere Informationen zur Auszeichnungsveranstaltung finden Sie hier: https://www.vzbv.de/termine/auszeichnung-verbraucherschule-2026
Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Heizkostenabrechnung
Für viele Haushalte ist die Heizkostenabrechnung derzeit eine unangenehme Überraschung. Steigende Energiepreise und höhere Verbräuche führen immer häufiger zu deutlichen Nachzahlungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale unterstützt Mieterinnen und Mieter dabei, ihre Heizkostenabrechnung besser zu verstehen, Fehler zu erkennen und gezielt Einsparmöglichkeiten zu nutzen.
Heizkosten genau prüfen lohnt sich
Heizkosten machen einen großen Teil der Betriebskosten aus – und sind zugleich besonders fehleranfällig. Häufig ist für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar, wie sich die Kosten zusammensetzen oder warum sie deutlich gestiegen sind. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Prüfung: Stimmen Abrechnungszeitraum und Verbrauchswerte? Wurde korrekt zwischen Grund- und Verbrauchskosten unterschieden? Sind Preissteigerungen plausibel erklärt?
Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale enthalten viele Heizkostenabrechnungen formale oder inhaltliche Fehler. „Wer seine Abrechnung prüft, kann unnötige Nachzahlungen vermeiden“, so Kornelia Klier, Referentin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Schon kleine Unstimmigkeiten können einen großen finanziellen Unterschied machen.“
Rechte bei der Heizkostenabrechnung kennen
Mieterinnen und Mieter haben das Recht, ihre Heizkostenabrechnung zu überprüfen und Einsicht in die zugrunde liegenden Abrechnungsunterlagen zu verlangen. Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Angaben oder wurden Kosten falsch verteilt, kann die Abrechnung unwirksam sein. In solchen Fällen müssen Nachforderungen nicht akzeptiert werden.
Bei Zweifeln empfiehlt die Verbraucherzentrale, fristgerecht schriftlich Widerspruch einzulegen und die Abrechnung fachlich prüfen zu lassen. Hierfür bietet sie verständliche Informationen und persönliche Beratung an.
Heizkosten und Nachzahlung langfristig senken
Ist die Abrechnung korrekt, gibt es dennoch Handlungsspielräume. Eine Anpassung der monatlichen Abschläge kann die Höhe der nächsten Nachzahlung verringern. Kleine Veränderungen im Heizverhalten oder technische Optimierungen können helfen, die Heizkosten künftig zu reduzieren. Die Energieberatung zeigt auf, wo Einsparpotenziale liegen und welche Maßnahmen besonders wirksam sind – ohne auf Wohnkomfort zu verzichten.
Unabhängige Unterstützung durch die Energieberatung
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet unabhängige, verständliche und praxisnahe Unterstützung rund um das Thema Heizkosten – persönlich, telefonisch oder online. Ziel ist es, Verbraucher:innen Sicherheit zu geben und sie dabei zu unterstützen, steigenden Heizkosten aktiv zu begegnen. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.