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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau | 30.03.2026

Reha-Sport und Funktionstraining ohne Genehmigung starten

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) verzichtet ab dem 01.04.2026 auf die Genehmigung von Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Sie möchte damit ihren Versicherten den Zugang zu Rehabilitationssport und Funktionstraining vereinfachen. So reicht es künftig aus, die ärztliche Verordnung beim Leistungserbringer vorzulegen, und es kann direkt gestartet werden.

Wenn der Haus- oder Facharzt Reha-Sport oder Funktionstraining für erforderlich hält, stellt er eine Verordnung aus. Die Kosten rechnet der Leistungserbringer direkt mit der LKK ab.

Reha-Sport stärkt vor allem die Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft. Funktionstraining soll körperliche Störungen beseitigen, Funktionen erhalten oder verbessern sowie Funktionsverluste einzelner Organe bzw. Körperteile hinauszögern.

Trainiert wird jeweils in Gruppen mit speziell ausgebildeten Übungsleitern. Die Teilnehmenden werden von ihnen auch angeleitet und motiviert, um die Übungen danach eigenverantwortlich weiter durchzuführen.

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