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Aus dem Rathaus | 30.03.2026

Neues Landesgaststättengesetz (LGastG) seit 1. Januar 2026 – Wichtige Änderungen

Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg in Kraft getreten. Mit der Neuregelung verfolgt das Land das Ziel, Verfahren für Gastronomiebetriebe, Vereine und Veranstalter zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis

Das bisherige Erlaubnisverfahren („Gaststättenkonzession“) entfällt. Stattdessen gilt künftig ein Anzeigeverfahren. Wer eine Gaststätte eröffnen möchte, muss den Betrieb aber zwingend bei der Gemeindeverwaltung im Rahmen einer Gewerbeanmeldung mindestens 6 Wochen vor Eröffnung anzeigen.

2. Anzeige statt Gestattung bei Veranstaltungen

Für vorübergehende Bewirtungen aus besonderem Anlass – zum Beispiel bei Vereinsfesten, Dorffesten oder Märkten – ist keine Gestattung mehr erforderlich. Veranstalter müssen den vorübergehenden Gaststättenbetrieb lediglich anzeigen. Die Anzeige ist grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für Vereine ist die Anzeige gebührenfrei, ansonsten fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,40 Euro an.

3. Einheitliche Regelung für Getränke und Speisen

Das Gesetz unterscheidet künftig nicht mehr zwischen Betrieben mit oder ohne Alkoholausschank. Die Anzeige ist unabhängig davon erforderlich, wenn Getränke oder zubereitete Speisen gewerbsmäßig (auch gegen Spende oder pauschale Gegenleistung) zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personengruppen zugänglich ist.

4. Bestehende Betriebe

Bereits rechtmäßig betriebene Gaststätten müssen nichts unternehmen. Bestehende Genehmigungen und Auflagen gelten weiterhin.

5. Weitere rechtliche Vorschriften bleiben bestehen

Unabhängig vom Gaststättenrecht sind weiterhin andere gesetzliche Regelungen zu beachten, beispielsweise aus dem Lebensmittel-, Hygiene-, Bau- oder Immissionsschutzrecht.

Hinweis für Vereine und Veranstalter

Vereine und Organisationen, die im Gemeindegebiet eine Bewirtung bei Veranstaltungen planen, werden gebeten, die Anzeige rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.zaberfeld.de/ordnungsamt

Bei Fragen zum Anzeigeverfahren oder zu den erforderlichen Unterlagen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Zaberfeld unter 07046/9626-10 oder -11 gerne zur Verfügung.