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Sonstige Mitteilungen | 05.05.2026

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe

Angesichts der aktuellen Spannungen in der Straße von Hormus und möglicher Engpässe bei der Kerosinversorgung sowie steigender Kerosinpreise sollten Reisende ihre Rechte genau kennen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten und bieten Ratsuchenden einen kostenlosen Pauschalreise-Check an: Mit dem Online-Tool können Betroffene zum Beispiel schnell und unkompliziert prüfen, ob etwa Preiserhöhungen, geänderte Reiserouten oder verschobene Abflugzeiten von Reiseveranstaltern in ihrem Fall zulässig sind und welche Ansprüche sie bei abgesagten oder verspäteten Flügen im Rahmen von Pauschalreisen haben.
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Wann dürfen Reiseveranstalter den Preis erhöhen?
Eine nachträgliche Preiserhöhung bei Pauschalreisen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Vertrag in jedem Fall eine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten, und der Veranstalter hat die Gründe und die konkrete Berechnung der Preiserhöhung offenzulegen.

„Außerdem dürfen Reiseveranstalter den Preis nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen, und die Anpassung ist auf maximal acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises begrenzt. Wird diese Schwelle überschritten, können Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei vom Vertrag zurücktreten“, erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Mit dem kostenlosen Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen lässt sich schnell herausfinden, ob eine Preiserhöhung akzeptiert werden muss oder nicht. Pauschalreisen umfassen immer mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise, etwa Hotel und Flug.
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Welche Ansprüche haben Reisende bei Flugausfällen oder -verspätungen?
Kommt es im Rahmen einer Pauschalreise zu Flugverspätungen oder Flugausfällen – weil Kerosin knapp wird und Flüge aufgrund von Versorgungsproblemen umgeplant werden müssen –, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine Lösung zu organisieren und die Weiterreise sicherzustellen. Bei erheblichen Verzögerungen kann eine Minderung des Reisepreises in Betracht kommen. Zusätzlich können Ansprüche gegenüber der Airline nach den EU-Fluggastrechten bestehen.

„Gerade bei komplexen Problemen, etwa wenn mehrere Rechte parallel greifen, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht so leicht, den Überblick zu behalten“, sagt Oliver Buttler. „Der Pauschalreise-Check gibt hier mit konkreten Handlungsempfehlungen Orientierung und liefert passende Musterschreiben, um Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern durchzusetzen.“
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Der Pauschalreise-Check ist zu finden unter: www.verbraucherzentrale.de/pauschalreisecheck

­Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
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Für viele Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen endet aktuell eine Ära: Nach 20 Jahren läuft die garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Doch das bedeutet keineswegs das Ende der Solarstromnutzung. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über neue Regelungen und wirtschaftliche Optionen für sogenannte Ü20-Anlagen – und gibt Tipps, was Verbraucher:innen tun sollten.
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Weiterbetrieb bleibt möglich – mit neuer Vergütung
Auch nach dem Ende der EEG-Förderung können Photovoltaik-Anlagen weiterhin Strom ins Netz einspeisen. Netzbetreiber sind verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und zu vergüten. Die Höhe der Vergütung orientiert sich am sogenannten Marktwert Solar. Dieser liegt aktuell bei etwa 3 bis 8 Cent pro Kilowattstunde. Eine wichtige Neuerung: Die gesetzliche Anschlussregelung für Ü20-Anlagen wurde im Zuge des „Solarpaket I“ bis Ende 2032 verlängert. Damit erhalten Betreiber:innen langfristige Planungssicherheit. Wer nichts verändert, kann seine Anlage einfach weiterbetreiben und erhält automatisch diese Anschlussvergütung.
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Eigenverbrauch wird zunehmend attraktiv
Neben der klassischen Volleinspeisung gewinnt der Eigenverbrauch an Bedeutung. Dabei wird der selbst erzeugte Strom direkt im Haushalt genutzt – und senkt so die Stromkosten spürbar. Überschüssiger Strom kann weiterhin ins Netz eingespeist und vergütet werden. Beispiele zeigen: Während die Volleinspeisung häufig nur geringe Einnahmen generiert, kann die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung wirtschaftlich deutlich attraktiver sein – vorausgesetzt, der Eigenverbrauch ist ausreichend hoch. Allerdings ist eine Umrüstung mit Kosten verbunden, etwa für Anpassungen an der Elektroinstallation oder neue Zählertechnik.
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Dringend empfohlen: Technischer Check
Vor einer Investitionsentscheidung empfiehlt die Verbraucherzentrale einen umfassenden Anlagen‑Check. Dieser dient nicht nur der Wirtschaftlichkeitsbewertung, sondern auch der sicherheitstechnischen Einschätzung der Anlage. Betreiber:innen tragen die Verantwortung für einen dauerhaft sicheren Betrieb. Die Kosten für einen solchen Check liegen bei rund 250 bis 300 Euro.
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Registrierung und Aktualisierung im Marktstammdatenregister erforderlich
Falls Betreiber:innen ihre Anlage noch nicht im Marktstammdatenregister eintragen haben, sollte dies umgehend nachgeholt werden. Diese Pflicht gilt seit Januar 2019 für alle PV-Anlagen – also auch wenn Sie keine EEG-Vergütung mehr erhalten. Eingetragen werden müssen technische Änderungen an der Anlage, ein Betreiberwechsel, der Wechsel der Einspeiseart, sprich den Wechsel von Voll- zur Überschuss-Einspeisung und die Stilllegung.
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Repowering
Ist die Anlage technisch überholt oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll zu betreiben, kann ein Austausch durch eine neue Photovoltaik-Anlage („Repowering“) sinnvoll sein. Moderne Anlagen liefern deutlich höhere Erträge auf gleicher Fläche und profitieren erneut von einer EEG-Förderung über 20 Jahre.
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Fazit: Jetzt handeln – aber ohne Zeitdruck
Die gute Nachricht für Verbraucher:innen: Es besteht kein unmittelbarer Handlungsdruck. Wer seine Anlage unverändert weiterbetreibt, erhält weiterhin eine Vergütung. Gleichzeitig lohnt es sich, die eigene Situation individuell zu prüfen und Optionen wie Eigenverbrauch oder Modernisierung abzuwägen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt: Erst prüfen, dann entscheiden – und die Energiewende weiterhin aktiv mitgestalten.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft bei allen Fragen rund um das Thema Photovoltaik. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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