Die Antragssteller beabsichtigen im Nordosten von Zaberfeld-Michelbach westlich der Kleingartacher Straße die Erstellung von drei Einfamilienwohnhäusern mit Garagen. Da zwei der geplanten Einfamilienwohnhäuser komplett in der flächigen Pflanzbindung errichtet werden sollen, ist eine Änderung der aktuell rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Kleingartacher Straße“ erforderlich, die der Gemeinderat beschlossen hat. Hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung orientieren sich die Festsetzungen an den umliegenden Gebäuden, damit sich die zukünftigen Gebäude städtebaulich einfügen. Gleiches gilt für die Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe. Die Trauf- und Firsthöhe werden aus der rechtskräftigen Satzung übernommen. Die Änderung der Ortsabrundungssatzung ist mit einer städtebaulich geordneten Entwicklung vereinbar, da die überplanten Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs vorgeprägt sind und durch die rechtskräftige Satzung bereits in den Zusammenhang des bebauten Ortsteils einbezogen wurden. Für die Änderung der Ortsabrundungssatzung wird daher das Vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Mit dem weiteren Beschluss des Gemeinderates, den Entwurf der Änderung der Ortsabrundungssatzung im Internet zu veröffentlichen und die öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen, besteht ab Mitte März ein Monat lang die Gelegenheit, Einsicht zu nehmen und eine Stellungnahme einzureichen.