Verheerende Überschwemmungen in den vergangenen Jahren haben es gezeigt: Starkregenereignisse geschehen immer häufiger, teilweise sehr lokal begrenzt, aber in ganz Deutschland. Die Hälfte aller Überschwemmungsschäden im Land wird durch Starkregen verursacht. Deswegen arbeiten die Gemeinden in Baden-Württemberg daran, ein Konzept zum Starkregenschutzmanagement (SRRM) zu erstellen. Das Ingenieurbüro Winkler und Partner hat dieses nun im Auftrag des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Zabergäu angefertigt. Die Ergebnisse werden den Zaberfeldern am Donnerstag, 16. Mai um 19 Uhr bei einer Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle vorgestellt. Das kommunale SRRM beinhaltet drei Stufen. Zunächst wird bei der hydraulischen Gefährdungsanalyse die Überflutungsgefahr untersucht und daraus eine Starkregenkarte mit potenziellen Abflusswegen, Überflutungsausdehnungen sowie deren Tiefen, Wasserspiegellagen und tiefengemittelter Fließgeschwindigkeit erstellt. Dafür werden drei verschiedene Szenarien berücksichtigt: seltene Niederschlagsereignisse, wie sie alle 30 Jahre passieren, außergewöhnliche alle 100 Jahre und extreme alle 1000 Jahre. Für den Gemeindeverwaltungsverband ging man dabei von Niederschlagsmengen in Höhe von 47 mm/Stunde, 64 mm/Stunde und 128 mm/Stunde (einheitlich für Baden-Württemberg) aus.
Als nächster Schritt erfolgt die kommunale Risikoanalyse. Aus der Gefahrenkarte und dem Schadenspotential wird auf das Überflutungsrisiko für verschiedene Bereiche im Gemeindegebiet geschlossen. Dabei fließen auch die in drei Workshops mit Mitarbeitern der Verwaltung gesammelten Erfahrungen mit ein. Der Fokus liegt dabei auf öffentlichen Gebäuden und der Infrastruktur. Bürger sollen aber künftig auf der Homepage der Gemeinde das Risikopotenzial für ihr Grundstück abrufen können. Daraus entsteht die Starkregengefahrenkarte. Als letzter Schritt werden mögliche Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Kommune erstellt. Diese können den Bereichen Informationsvorsorge, kommunale Flächenvorsorge, Krisenmanagement und kommunale bauliche Maßnahmen zugeordnet werden. Klar ist, dass private Eigentümer auch selbst Vorsorge treffen müssen.